Keine Bewährungsstrafe für Alkoholfahrt mit Todesfolge
Hamm/Berlin (DAV). Bei Unfällen mit viel Alkohol kann es harte Strafen geben. Gefängnis ohne Bewährung ist möglich, auch in Fällen, wenn der Unfallfahrer vorher noch nie etwas auf dem Kerbholz hatte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. August 2014 (AZ: 3 RVs 55/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ein 25-jähriger Mann fuhr mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,0 Promille auf einer Landstraße. Einen vor ihm fahrenden Radfahrer in professioneller Kleidung und mit eingeschaltetem Rückstrahler übersah er und stieß mit ihm zusammen. Kurz nach der Kollision starb der Radfahrer. Er war verheiratet und Vater von drei Kindern.
Die Richter verurteilten den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sei trotz der mildernden Umstände – der Fahrer war zuvor noch nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen – geboten. Die Richter wiesen auf die herausragend schweren Folgen der Tat für die Familie hin. Hinzu kämen die die absolute Fahruntüchtigkeit weit übersteigende Alkoholisierung des Fahrers und seine aggressive Fahrweise kurz vor der Tat. Der Mann habe sich bedenkenlos ans Steuer gesetzt, obwohl die besonders hohe Alkoholisierung für ihn erkennbar gewesen sei. Darüber hinaus habe er Alternativen nicht genutzt, wie etwa die Möglichkeit, sich von seinem Bruder abholen zu lassen.
Quelle: DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht