Rechtsanwalt Tarifvertrag

Zwischen einem jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ein gemeinsamer Arbeitsvertrag vereinbart. Doch des Öfteren wird in dem Arbeitsvertrag auf einen bereits bestehenden Tarifvertrag hingewiesen oder aber der Arbeitsvertrag wird durch einen solchen Tarifvertrag ergänzt. Der Arbeitsvertrag gilt nur zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und daher verpflichtet oder berechtigt er auch nur diese beiden Parteien. Der Tarifvertrag hat hingegen eine durchaus weitere Wirkung und gilt nicht nur für den jeweiligen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Worauf Sie achten müssen, wenn auch Ihr Arbeitsverhältnis in den Wirkungsbereich eines Tarifvertrages fällt und welche Rechte und Pflichten aus diesem für Sie entstehen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Text.

Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Was ist ein Tarifvertrag

Zunächst sollte geklärt werden, was unter einem Tarifvertrag genau zu verstehen ist. Ein Tarifvertrag ist mit eines der wichtigsten Instrumente zur kollektiven Regelung von Arbeitsbedingungen. Ein solcher Tarifvertrag wird zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geschlossen und legt in der Regel fest, welche Rechte und Pflichten sowie Arbeitsbedingungen für die beschäftigten Arbeitnehmer gelten sollen. Das bedeutet, dass ein Tarifvertrag eine schriftliche Absprache zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgeberverbänden ist.  

Dabei ist es vor allem wichtig den Flächentarifvertrag nicht mit einem Firmenvertrag zu verwechseln. Ein Flächentarifvertrag liegt dann vor, wenn der Vertrag für einen ganzen Wirtschaftsbereich vereinbart wird. Ein Firmenvertrag hingegen besteht, wenn eine Gewerkschaft gemeinsam mit einem Unternehmen einen ganz individuellen Firmenvertrag ausgehandelt hat.

Ob es sich in Ihrem Fall um einen Tarifvertrag oder einen individuellen Firmenvertrag handelt, erkläre ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Wichtig ist auch, dass nicht jeder Tarifvertrag gleich ist. Es wird nämlich unterschieden zwischen dem Lohn- und Gehaltstarif, dem Manteltarifvertrag, dem Rahmentarifvertrag und einem Urlaubstarifvertrag.

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Wie der Name bereits sagt, wird in einem Lohn und Gehaltstarif die Höhe des Gehalts bzw. des Lohns für die Arbeitnehmer geregelt. Dabei wird die Höhe der Vergütung konkret festgehalten. Dies geschieht in der Regel in so genannten Lohn- bzw. Gehaltsgruppen. Maßgebliche Anhaltspunkte für die Festsetzung der Höhe ist zum einen das Anforderungsniveau aber auch teilweise die Berufsjahre oder aber die Betriebszugehörigkeit. Dabei muss der Betrieb zunächst feststellen zu welcher Vergütungsgruppe das jeweilige Arbeitsverhältnis zuzuordnen ist. Bei einer solchen Zuordnung muss laut dem Betriebsverfassungsgesetz der Betriebsrat beteiligt werden.

Ob der Ihnen vorliegende Tarifvertrag ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.

Manteltarifvertrag

Eine weitere Art des Tarifvertrags ist der Manteltarifvertrag, der auch Rahmentarifvertrag genannt wird. Das ist wiederum eine Form des Tarifvertrages, bei der es sich um die Ausgestaltung der langfristigen, allgemeinen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses handelt. Er hat zur Aufgabe einen Mantel oder eben einen Rahmen für andere weitere Tarifverträge zu bilden. Auch der Manteltarifvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Im Gegensatz zu dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat der Manteltarifvertrag eine deutlich längere Laufzeit. In der Regel sind sie für mehrere Jahre gültig und enthalten keine feste ablaufende Laufzeit. Daher sind sie meistens bis zu einer Kündigung unbegrenzt wirksam.

Ein Manteltarifvertrag enthält wichtige Regelungen für das Arbeitsverhältnis. Immer wiederkehrende Inhalte von Mantelverträgen sind der Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Arbeitssicherheit, die Einstellungen, die Kündigung, aber auch der Krankheitsfall oder Urlaub. Zudem gehören auch die Qualifizierungen für Mitarbeiter und auch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen zu den häufigen Inhalten eines Manteltarifvertrages.

Bezüglich der Kündigung ist es wichtig, dass sich auch der Manteltarifvertrag an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten muss und diese nicht unterschreiten darf.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Manteltarifvertrag auf keinen Fall eine Regelung über den Lohn bzw. das Gehalt enthalten darf, denn dafür gibt es die bereits erwähnten Lohn- und Gehaltstarifverträge.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erkläre ich Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei, ob es sich in Ihrem Fall um einen Mantel- oder Rahmentarifvertrag handelt oder gerade nicht.

Urlaubstarifvertrag

Neben dem Lohn ist auch der Urlaub für einen Arbeitnehmer sehr wichtig. Ein Urlaubstarifvertrag regelt, wie es das Wort bereits erahnen lässt, den Urlaub eines Arbeitnehmers. Wie viel Urlaub ein Arbeitnehmer, aufgrund eines solchen Tarifvertrages, hat ist nicht pauschal zu sagen, da der Tarifvertrag eigens die Anzahl der Urlaubstage festlegen kann. Aber auch hier dürfen die gesetzlichen Mindestvorgaben natürlich nicht unterschritten werden. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, weiß ich aber aus der Praxis, dass die Tarifverträge in der Regel mehr Urlaubstage als den Mindesturlaub festlegen. Auch kann in solch einem Tarifvertrag möglicher Sonderurlaub geregelt werden.

Wie viel Urlaubsanspruch für Sie aus Ihrem Tarifvertrag besteht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Sie sehen es gibt viele verschiedene Arten von Tarifverträgen. Wenn auch Sie wissen möchten ob einer der Tarifverträge in Ihrem Fall greift oder Sie denken, dass dies gerade nicht der Fall ist, dann kommen Sie gern für ein persönliches Gespräch in meine Kanzlei.


Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!

Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.

Wann ist ein Tarifvertrag anwendbar?

Ein Tarifvertrag ist nicht ausnahmslos einfach auf jeden Arbeitnehmer anwendbar. Wenn ein Tarifvertrag vorliegt, ist dieser lediglich auf den einzelnen Arbeitnehmer anwendbar, wenn dieser Arbeitnehmer ein Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft ist. Das wiederum hat zur Konsequenz, dass die Mitglieder der Gewerkschaft tarifgebunden sind, sodass diese nicht die Möglichkeit besitzen auf ihre Rechte aus dem Tarifvertrag zu verzichten. Wenn allerdings ein Arbeitnehmer nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, kann der Tarifvertrag nicht auf sein Arbeitsverhältnis angewendet werden. Daher haben Nicht-Mitglieder der Gewerkschaft keinen Anspruch auf eine Gleichberechtigung im Vergleich zu den Mitgliedern der Gewerkschaft. Darin besteht der wesentliche Nachteil für die Arbeitnehmer, die nicht ein Mitglied der Gewerkschaft sind.

Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass wenn der Arbeitnehmer aus der Gewerkschaft austritt, der Tarifvertrag noch bis zum Ende seiner Laufzeit weiterhin wirksam für ihn ist.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, ob ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist oder nicht und welche Folgen sich daraus ergeben.

Sie merken das Thema Tarifvertrag verlangt einiges an Detailwissen, wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung dazu wünschen, dann nehmen Sie gern Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Tarifvertrag in Hannover