Verkehrsrecht in HannoverRechtsanwälte Hannover, Ihre Anwälte. Verkehrsrecht in Hannover

Rein statistisch wird jeder Verkehrsteilnehmer früher oder später einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt, sei es als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Wichtig ist es dann – bei aller Aufregung – den Überblick zu behalten. Sichern Sie die Unfallstelle und machen Sie Fotos von den Örtlichkeiten, Fahrzeugen und Schäden. Notieren Sie Namen, Kennzeichen und Adressen von Unfallgegner und Zeugen.
Unsere Rechtsanwälte & Fachanwälte Verkehrsrecht vertreten seit vielen Jahren Unfallgeschädigte im ganzen Bundesgebiet. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren, um zunächst eine kostenlose Einschätzung zu erhalten.
Das Verkehrsrecht ist nicht in einem Verkehrsgesetz geregelt, sondern ist ein Zusammenschluss aus vielen verschiedenen Regelungen. Es setzt sich aus Normen des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts zusammen. Herr Gramm vertritt Sie daher umfassend als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht in Hannover und Umland.

Unsere Schwerpunkte der Kanzlei Verkehrsrecht sind:

Kontaktieren Sie uns unverbindlich zur Rechtsberatung im Verkehrsrecht unter:

0511 450 189 54

In vielen Situationen kann es aufgrund der vielen Gesetze und Vorschriften (Ordnungswidrigkeitenrecht) sehr schwierig werden und Sie können leicht den Durchblick verlieren. Vor allem bei der Abwicklung von Unfällen im Straßenverkehr können im Nachhinein Probleme auftreten, mit denen Sie nicht gerechnet haben. So sind Sie beispielshalber einen Schadenersatzanspruch ausgesetzt oder möchte selber einen geltend machen. Auch Probleme bei etwaigen Schmerzensgeldansprüchen sind nicht selten.
Wir haben uns, als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Hannover, auf das Thema Verkehrsrecht u.a. Fahrerlaubnisrecht, Verkehrstrafrecht spezialisiert und besitzen damit in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten das nötige Fachwissen. Eine hervorragende Beratung und Vertretung ist damit für Sie sichergestellt.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf, kontaktieren Sie uns unverbindlich unter:

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Ihnen stehen in diesem Rechtsgebiet folgende Anwälte zur Verfügung:

Fachanwalt Verkehrsrecht Hannover

Fachanwalt Morbitzer

Rechtsanwalt Gramm

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In den folgenden Fällen besteht häufig Beratungsbedarf im Verkehrsrecht:
Sollte die gegnerische Versicherung oder die Werkstatt meinen Schaden regulieren?
Insbesondere bei eindeutiger Haftungslage, kontaktiert die gegnerische Versicherung rasch das Unfallopfer und bietet diesem an, den Schaden am Kraftfahrzeug durch eine eigene Reparatur reparieren zu lassen. Allerdings ist eine solche Schadensregulierung grundsätzlich nicht zu empfehlen, da die gegnerische Versicherung ausschließlich eigene Interessen verfolgt, weil sie vor allem ihre Aufwendungen schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen niedrig halten will. Daher bietet die Versicherung im Normalfall dem Unfallopfer die für sie lukrativste Schadensregulierung an.
Sollte die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter zur Schadensermittlung auswählen?
Diese Frage lässt sich mit einem eindeutigem „Nein“ beantworten. Auch hier ist zu bedenken, dass die Versicherungsinteressen dabei im Vordergrund stehen werden, so dass im Zweifelsfall das Gutachten unter Berücksichtigung der Versicherungsinteressen erstellt wird. Daher ist es zu empfehlen einen unabhängig Sachverständiger auszuwählen.
Wer hat bei einer Unfallregulierung die Kosten für den Anwalt zu tragen?
Sofern der Unfall unverschuldet ist, so hat die gegnerische sämtliche Kosten zu erstatten. Dazu gehören auch die Kosten des Rechtsanwaltes. Sofern jedoch eine Haftungsquote besteht, so muss jede Partei in diesem Verhältnis auch die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen. Daher ist es lohnenswert im Verkehrsrecht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. So sind in jedem Fall bei einem umstrittenen Verkehrsunfall die Kosten von der Versicherung gedeckt.
Praxistipps durch Rechtsanwalt Gramm und Fachanwalt Morbitzer im Verkehrsrecht.:
Aus jahrelanger forensischer Erfahrung geben Ihnen unsere Verkehrsrechtsanwälte die folgenden Ratschläge und Hinweise zu immer wieder aufkommenden Fragen, hier insbesondere für den Fall, dass der Gegner den Unfall verschuldet hat:
Soll ich die Polizei zum Unfall rufen ?
TIP Nr. 1:  Polizeiliche Aufnahme des Verkehrsunfalles
Rufen Sie die Polizei hinzu. Unfallgegner bitten oft, keine Polizei zu rufen, damit nicht noch ein Bußgeld fällig wird und beteuern, für den Schaden aufzukommen. Tun sie es trotzdem. Unfallgegner lassen sich im Nachhinein oft haarsträubende Geschichten einfallen, wie der Unfall abgelaufen sein soll. Nicht selten werden plötzlich sogar Zeugen aus dem Hut gezaubert, die alles gesehen haben wollen – aber nie an der Unfallstelle waren.
Soll ich bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen und trägt die Versicherung die Kosten ?
TIP Nr. 2: Beauftragung eines Rechtsanwalts beim Verkehrsunfall
Die sich bei einem Unfall stellenden Fragen sind kompliziert und vielfältig. Von wem soll ich den Schaden ersetzt verlangen ? Kann ich den Schaden einfach reparieren lassen ? Benötige ich ein Gutachten ? Darf ich mir einen Mietwagen nehmen ? Wieviel Schmerzens-geld bekomme ich ?
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Was viele nicht wissen: bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts tragen. Vorteil: der Anwalt kümmert sich darum, dass die Versicherung auch wirklich alle Schäden ersetzt – einschließlich seiner eigenen Anwaltskosten. Gerne können Sie mich telefonisch kontaktieren, um zunächst eine kostenlose Einschätzung zu erhalten. Wenn Sie selbst am Unfall schuld sind, genügt es dagegen, Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung über Unfall und Hergang schriftlich zu informieren. Die übernimmt dann die Regulierung für Sie.
Welche Schäden sind beim Verkehrsunfall zu ersetzen ?
TIP Nr. 3: Typischerweise werden folgende Schäden reguliert
Die vielfältigen sich stellenden Fragen drehen sich vor allem darum, was die gegnerische Versicherung alles bezahlen muss – und was nicht. Genau dies ist auch Gegenstand ständigen Streits zwischen Anwälten und Versicherungen. Grsl. ist der Geschädigte so zu stellen, als sei der Unfall nicht passiert. Er soll aber auch keinen Gewinn aus dem Unfall ziehen. Übliche zu ersetzende Schadenspositionen beim Verkehrsunfall sind:
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten bei Totalschaden, merkantiler Minderwert, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Kostenpauschale etc.
Zusätzlich bei Personenschaden: Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Einkommensnach-teile, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten, vermehrte Bedürfnisse etc.
Soll ich bei einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen beauftragen?
TIP Nr. 4 Beauftragung eines Sachverständigen
Als Unfallgeschädigter haben Sie grsl. Anspruch auf ein Schadengutachten eines von Ihnen beauftragten freien Sachverständigen – und nicht von einem Versicherungsmitarbeiter, der im Lager der Haftpflichtversicherung steht.
In der Praxis wird oft allein auf Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet. Vorteil: Der Geschädigte erhält den für die Reparatur voraussichtlich erforderlichen Betrag und kann selbst entscheiden, was er mit dem Betrag anfängt. Er kann das Auto reparieren lassen – oder mit der Beule im Auto leben und vom erstrittenen Geld in den Urlaub fliegen.
Weiterer Vorteil: Man klärt so bereits im Vorfeld einer Reparatur, was die gegnerische Versicherung an Einwendungen geltend macht. Wird z.B. im Vorfeld bereits ein erhebliches Mitverschulden des Geschädigten z.B. nach einer Quote von 50% geltend gemacht, ist es besser dies vorab zu klären, als zu einem Zeitpunkt, an dem das Auto bereits in einer Vertragswerkstatt kostenträchtig repariert wurde und nun das Geld für den Ausgleich der Rechnung fehlt.
Möglicherweise kann eine freie Werkstatt später auch für einen geringeren Betrag die Stoßstange erneuern oder wegen eines Kratzers wird nicht komplett lackiert, sondern dieser im günstigeren „smart repair“ –Verfahren beseitigt.
Doch jede einzelne Position wird oft genug zum Gegenstand erbitterter Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Nach Eingang des Gutachtens bei der Versicherung lässt diese oft sofort ein Gegengutachten erstellen, das zu einem deutlich geringeren Schadensbetrag kommt – meist ohne, dass das Fahrzeug je besichtigt wurde.
Die Begutachtung macht aber auch Sinn, wenn umgehend repariert werden soll. Denn damit ist gutachterlich und mit Fotos festgestellt, was alles beschädigt wurde, falls die Versicherung nachträglich bestreitet, dass die Arbeiten überhaupt alle erforderlich waren.
Mitunter weigern sich die Versicherungen auch die Kosten für das Sachverständigen-gutachten zu tragen, wenn der Schaden z.B. etwa unter € 750,- liegt, mit dem Argument, hier hätte auch ein Kostenvoranschlag ausgereicht.
Es ist deshalb ratsam, die Frage zur voraussichtlichen Schadenshöhe vorab in einem telefonischen Vorgespräch mit einem Sachverständigen anzusprechen. Dies übernehme ich in der Regel im Kontakt mit den Sachverständigen, mit denen wir zusammenarbeiten. Verbleiben Zweifel, ob mindestens etwa € 750 erreicht werden, holt man evtl. zunächst besser nur einen Kostenvoranschlag ein, der deutlich billiger ist.
Kann die Versicherung mich auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
TIP Nr. 5 Verweisung auf Stundensätze eine günstigeren freien Werkstatt statt der Markenwerkstatt
Wurde bei einer Markenwerkstatt repariert, stellt sich dieses Problem selten; die tatsächlich entstandenen Kosten sind i.d.R. zu erstatten. Das Problem stellt sich bei fiktiver Abrechnung allein nach Gutachten. In einem aktuellen Fall eines ein Jahr alten Mercedes setzte der unabhängige Gutachter die Kosten einer Vertragswerkstatt an – der Gutachter der Versicherung dagegen nur die deutlich günstigeren Stundensätze einer mit der Versicherung kooperierenden freien Werkstatt. Die Differenz betrug rund € 3.000,-, die die Versicherung nicht zahlen wollte – obwohl der BGH bereits entschieden hat, dass jedenfalls bei Kfz, die jünger als 3 Jahre sind, die Kosten einer Vertragswerkstatt anzusetzen sind, damit nicht etwaige Garantieleistungen des Herstellers zunichte gemacht werden, was passieren kann, wenn das Fahrzeug bei einer freien Werkstatt repariert wird.
Bin ich verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten ?
TIP Nr. 6: Schadensminderungspflicht beim Verkehrsunfall
Geben Sie grsl. nur das Geld aus, was Sie als wirtschaftlich vernünftige Person auch ausgeben würden, wenn sie es selbst bezahlen müssten, z.B. wenn sie den Unfall selbst verschuldet hätten. Dieses Prinzip entspricht auch weitestgehend der Pflicht zur Schadenminderung.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden ?
TIP Nr. 7 wirtschaftlicher Totalschaden beim Verkehrsunfall
Die Obergrenze für die Erstattung der Reparaturkosten liegt grsl. beim Wiederbeschaffungs-wert des beschädigten Fahrzeugs. Mag die Reparatur des 15 Jahre alten Golf auch € 3.000,- kosten, gibt es trotzdem nicht mehr als den Kaufpreis für einen gebrauchten Golf vergleichbaren Alters und Laufleistung, also etwa € 1.000,-, weil kein wirtschaftlich denkender Autofahrer sein Unfallauto für € 3.000,- reparieren lassen würde, wenn er für € 1.000,- ein gleichwertiges Auto kaufen kann. Zumeist ist dann auch noch der Restwert des verunfallten Fahrzeugs abzuziehen, d.h. von € 1.000,- ist auch noch der Betrag abzuziehen, den ein Händler für den schrottreifen Golf zahlen würde. In diesem Bereich gibt es aber zahlreiche Streitpunkte und eine Vielzahl von Fallgestaltungen und Urteilen zu berücksichtigen, so dass man hier immer den konkreten Einzelfall prüfen muss.
Erhalte ich auch einen Ersatz für Wertminderung durch den Unfall ?
TIP Nr 8. : Merkantiler Minderwert beim Verkehrsunfall
Der zu ersetzende merkantile Minderwert stellt als weitere Schadenposition die Werteinbuße dar, die ein Fahrzeug auf dem Automarkt erfährt, weil es – obwohl fachmännisch repariert – nicht mehr als „unfallfrei“ verkauft werden kann. Überflüssig zu erwähnen, dass über die Höhe regelmäßig Streit mit der Versicherung entbrennt. Dies auch, weil viele Versicherungen meinen, ab höherem Fahrzeugalter und höherer Laufleistung könne es keinen merkantilen Minderwert mehr geben. Dies ist von der Rechtsprechung so nicht bestätigt und wird z.B. im Fall eines – zuvor unfallfreien – 10 Jahre alten Porsche 911 mit 100.000 km sicher nicht zutreffen.
Im Fall eines 1 Jahr alten Mercedes meinte die Versicherung, den vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Minderwert von € 1.000,- auf € 400,- kürzen zu müssen. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum man überhaupt einen Dipl. Ing. mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, wenn die Sachbearbeiterin der Versicherung das aus dem Bauch heraus viel besser weiß. Hier hilft nur energisches Gegensteuern und wenn jede Einsicht fehlt – der Gang vor Gericht.
Kann ich einen Mietwagen nehmen ? Was ist zu beachten ?
TIP Nr. 9: Ersatz von Mietwagenkosten
Streit gibt es häufig auch bei der Anmietung von Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines neuen Autos. Nicht ganz unschuldig daran sind die Mietwagenunternehmen, die u.a. sogenannte „Unfallersatztarife“ anbieten. Die Tarife für Selbstzahler weichen vom Unfallersatztarif teilweise um 300% ab. Wer also beim Mietwagenunternehmen erklärt, „das zahlt alles die gegnerische Versicherung“ bekommt das gleiche Auto u.U. zum 3-fachen Mietpreis.
Wenn sie ein Auto anmieten müssen, erwähnen Sie keinen Unfall, sondern mieten als Selbstzahler zu einem möglichst günstigen Normaltarif. Holen Sie sich hierzu Angebote von mindestens 3 Firmen ein. Nehmen Sie ein Fahrzeug, das mindestens eine Klasse unter ihrem eigenen beschädigten Kfz liegt.
Bevor sie aber überhaupt ein Auto mieten, nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Anwalt, denn in vielen Fallkonstellationen werden überhaupt keine Mietwagenkosten gezahlt.
 Soll ich die von der Versicherung benannte Mietwagenfirma akzeptieren ?
TIP Nr. 10: Mietwagen mit der Versicherung abstimmen
Sind Sie auf einen Mietwagen aber definitiv angewiesen, könnte es sinnvoll sein, dies mit der gegnerischen Versicherung z.B. bzgl. der Mietdauer abzustimmen, um keine finanziellen Risiken einzugehen. Oft kooperieren diese auch mit Mietwagenunternehmen und erhalten Mietwagen zu günstigeren Konditionen. Dies sollte man aus Schadenminderungsgründen nutzen. Zusätzlicher Vorteil: Oft beauftragt die Versicherung selbst das Mietwagenunter-nehmen; Ihnen können also keine Kosten entstehen. Überzogenes Prestigedenken bei der Fahrzeugwahl ist dabei fehl am Platz. Sie überleben die kurze Reparaturdauer auch ohne mächtigen SUV und finden vielleicht sogar Gefallen am geringen Benzinverbrauch des Familienkombis.
 Erhalte ich Ersatz für den Nutzungsausfall meines Fahrzeuges ?
TIP Nr. 11: Nutzungsausfallersatz
Oft ist es daher sinnvoll und weniger risikoträchtig, statt Mietwagenkosten alternativ den Nutzungsausfall für ihr eigenes Auto für die Reparaturdauer geltend zu machen. So laufen Sie nicht Gefahr, auf Teilen der Mietwagenkosten sitzen zu bleiben. Der Nutzungsausfall beträgt zwischen etwa € 23 und € 175 pro Tag, je nachdem ob sie einen Kleinwagen oder einen Luxussportwagen fahren. Von dem Geld kann man übrigens auch einen günstigen Mietwagen anmieten.
Gibt es Ersatz für die Telefonate wegen des Unfalls und den Anschleppwagen ?
TIP Nr.12: Kostenpauschale + Abschleppkosten
Seltener gibt es Streit bei den Positionen Abschleppkosten oder der Kostenpauschale von € 25,- für Telefon und Fahrtkosten zu Anwalt und Gutachter, wohl weil die Erforderlichkeit der ersten Position kaum angezweifelt werden kann und ein Streit um € 25,- auch für Versicherungen kein nennenswertes Einsparpotential mehr bietet.
 Was steht mir beim Personenschaden zu ?
TIP Nr. 13: Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall etc.
Sind Sie oder Mitfahrer beim Unfall verletzt worden, bestehen Ansprüche auf Schmerzens-geld für die erlittenen Verletzungen. Daneben bestehen Ansprüche auf Heilbehandlungskosten und – bei ernsteren Verletzungen – auf Erwerbsschadensersatz, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsschaden etc. bis hin zu Beerdigungskosten.
 Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich ?
TIP Nr. 14: die Höhe des Schmerzensgeldes ist von jedem individuellen Fall abhängig
Das Schmerzensgeld soll Ersatz für erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen durch die Unfallverletzungen darstellen und berücksichtigt u.a. die Schwere der Verletzung, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bleibende Schäden, Schwere des Verkehrsverstoßes usw. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in Deutschland selten ein Grund zum Jubeln. Die nach der Rechtsprechung entwickelten Schmerzensgeldtabellen sind den Geschädigten in ihrer Kargheit oft genug kaum zu vermitteln. In den letzten Jahren ist jedoch eine positive Entwicklung in der Rechtsprechung zu verzeichnen.
Was ist für die Schmerzensgeldforderung wichtig ?
TIP Nr. 15: Arztberichte, AU-Bescheinigungen, Rezepte und Fotos
Gehen Sie schnellstmöglich zum Arzt und lassen sich alle Verletzungen attestieren. Fotografieren Sie sämtliche Verletzungen sofort. Wochen später sind sie möglicherweise schon verheilt. Bei Arbeitsunfähigkeit lassen Sie sich entsprechende Bescheinigungen ausstellen und bewahren Sie diese ebenso auf wie Quittungen für Zuzahlungen, Praxisgebühren usw. Die beim Fahrradunfall zerrissene Jeans gehört ebenso auf die Forderungsliste wie die zerkratzten Turnschuhe – selbstverständlich mit Fotos.
Wenn nach einem Fahrradunfall mit einem Auto die Geschädigte mit dem Gesicht auf den Asphalt stürzt und blutende Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung davon trägt, kommen bei den hierfür seitens der Versicherungen angebotenen Beträgen eher keine positiven Gefühle auf. Oft ist zielführender, die Sachbearbeiterin emotional abzuholen und eine einvernehmliche Regelung zu finden, als sich in Drohungen zu ergehen und dann vor Gericht – 12 Monate später – geringfügig mehr zugesprochen zu bekommen.
Was passiert bei Unfallverletzungen mit Dauerschäden ?
TIP Nr. 16: Unfallverletzungen mit bleibenden Dauerschäden
Führen die erlittenen Verletzungen indessen z.B. zu Dauerschäden, die u.U. auch noch das berufliche Fortkommen beeinträchtigen, wird man sich auf der Ebene eines Telefonates sich nicht mehr einigen können. Dann geht es für Sie um Ihre Existenz – und für die Versicherung um jahrelange Rentenzahlungen an das Unfallopfer, deren endgültige Summen zu Anfang kaum abgeschätzt werden kann. In diesen Fällen müssen gegen Verjährung gesicherte Anerkenntnisse erlangt werden – und notfalls gerichtliche Urteile, da Schadensersatz-ansprüche binnen 3 Jahren verjähren.
Allgemeine kurze Informationen zum deutschen Verkehrsrecht
Wie kurz beschrieben ist das deutsche Verkehrsrecht ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, dass sich aus Regelungen des öffentlichen- und des Privatrechts zusammensetzt. Der Gesetzgeber hat detaillierte Regelungen im gesamten Verkehrsrecht entworfen, die sich beispielsweise im Verkehrsrecht, im Eisenbahnrecht und im Luftfahrtrecht wiederfinden.
Unter anderem befinden sich im StGB einige Normen, die zum Verkehrsrecht gehören. So ist unter anderem das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die sogenannte Trunkenheit im Verkehr unter Strafe gestellt. Im Wesentlichen werden allerdings die folgenden Gesetzte und Verordnungen im Verkehrsrecht angewandt. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die StVO , die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung.
Zudem kommen bei der Schadensregulierung zivilrechtliche Gesetze aus dem BGB und dem Straßenverkehrsgesetzt in Betracht. Dabei spielt die sogenannte Halthaftung und Fahrerhaftung eine elementare Rolle.

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