Rechtsanwalt Betreuungsverfügung

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Ein Unfall oder eine Erkrankung können der Grund dafür sein, dass Entscheidungen nicht mehr eigenständig getroffen werden können.

Für diese Situation kann rechtzeitig eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Sofern später der Fall der Betreuungsbedürftigkeit vorliegen sollte, kann eine Person vorgeschlagen werden, die vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll.

Das Betreuungsgericht bestimmt den Aufgabenkreis des Betreuers. Darüber hinaus unterliegt der Betreuer gerichtlicher Kontrolle.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover berate ich Sie gerne zum Thema Betreuungsverfügung.

Rechtsanwalt Gramm Hannover
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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Bei einer später eintretenden Betreuungsbedürftigkeit kann mit einer Betreuungsverfügung eine Person vorgeschlagen werden, die vom Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung kommt daher zum Einsatz, wenn die rechtliche Betreuung auch tatsächlich erforderlich ist. Es kann so verhindert werden, dass das Betreuungsgericht eine andere Person bestellt, da es sich dabei auch um einen Berufsbetreuer handeln kann.

Genauso kann in der Betreuungsverfügung aber auch bestimmt werden, dass eine bestimmte Person von der eigenen Betreuung ausgeschlossen werden soll.

Für das Gericht stellt der Vorschlag eines Betreuers lediglich eine Empfehlung dar. Diesem Wunsch ist aber gemäß § 1816 Absatz 2 Satz 1 BGB zu entsprechen, es sei denn, die Person ist zu Führung der Betreuung nicht geeignet. Die benannte Person wird auf ihre Eignung zum gesetzlichen Betreuer überprüft. Das Betreuungsgericht wird dem Wunsch in der Betreuungsverfügung aber regelmäßig nachkommen, wenn nichts dagegenspricht.

Es können in der Betreuungsverfügung auch Wünsche und Vorstellungen geäußert werden, wie die spätere Betreuung erfolgen soll. Beispielsweise in welchem Seniorenheim eine Unterbringung stattfinden soll.

Für die Betreuungsverfügung ist Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Person ausgewählt werden, Entscheidungen für einen selbst zu treffen, sollte man dazu nicht mehr in der Lage sein. Mit der Vorsorgevollmacht wird für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einer anderen Person somit Vertretungsmacht verliehen. Die Betreuungsverfügung gilt im Unterschied zur Vorsorgevollmacht nicht sofort. Außerdem räumt die Betreuungsverfügung dem benannten Dritten keine Vollmacht ein, es handelt sich eher um einen Vorschlag, über den das Betreuungsgericht letztendlich entscheidet. In der Betreuungsverfügung wird gegenüber der Vorsorgevollmacht darin der Vorteil gesehen, da aus der Verfügung noch keine unmittelbaren Handlungsbefugnisse folgen. Der in der Betreuungsverfügung Benannte muss vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden. Die Vorsorgevollmacht kann ab dem Zeitpunkt der Errichtung eingesetzt werden. Dadurch ist die Missbrauchsgefahr bei der Vorsorgevollmacht deutlich erhöht. Außerdem unterliegt der Betreuer auch gerichtlicher Kontrolle.

Inhalt

In der Betreuungsverfügung wird regelmäßig bestimmt wer, als Betreuer bestellt werden soll. Nach § 1816 Absatz 2 BGB hat das Betreuungsgericht die Wünsche zu berücksichtigen, es sei denn, die gewünschte Person ist dafür nicht geeignet.

Ebenso kann in der Betreuungsverfügung bestimmt werden, wer nicht Betreuer sein soll. Das kann insbesondere relevant sein, wenn es mit einem nahen Angehörigen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte gibt.

Es können auch mehrere Personen in der Betreuungsverfügung benannt werden.

Außerdem können in der Betreuungsverfügung auch Wünsche und Vorstellungen geäußert werden, wie die spätere Betreuung erfolgen soll. Beispielsweise in welchem Seniorenheim eine Unterbringung stattfinden soll.

Form & Aufbewahrung

Für die Betreuungsverfügung ist keine spezielle Form vorgeschrieben. Es ist aber dringend zu empfehlen die Betreuungsverfügung schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben, sowie Ort und Datum anzugeben um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

Wichtig ist es, dass die Betreuungsverfügung im Notfall schnell auffindbar ist. Wird die Betreuungsverfügung zuhause aufbewahrt, sollte einer vertrauenswürdigen Person mitgeteilt werden, wo sich diese befindet. Die Betreuungsverfügung kann aber auch bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

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Was macht ein Betreuer?

Die Aufgabenbereiche des Betreuers und deren Umfang werden durch das Betreuungsgericht festgelegt.

Der Betreuer kümmert sich um die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten. Regelmäßig gehören zu den Aufgaben des Betreuers unter anderem Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und gesundheitliche und medizinische Fragen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten mit Rücksicht auf das Wohl des Betreuten zu besorgen.

Der Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Er hat grundsätzlich gegenüber dem Betreuungsgericht eine umfassende Berichts- und Rechnungslegungspflicht.

Widerruf

Die Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

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Ihr Sascha Gramm,
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