Formulare

In vielen Fällen ist es aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse unmöglich, die Beratungskosten und Anwaltskosten für einen Gerichtsprozess aufzubringen. Das bedeutet in Deutschland allerdings nicht, dass die Personen sich nicht beraten oder vertreten lassen können. In diesen Fällen kann den Betroffenen ein Anspruch auf Übernahme der Kosten zustehen.
Kostenübernahmen durch den Staat
Der Staat kommt in diesem Fall für die Kosten auf. Dafür ist lediglich erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird, indem sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Bei positiver Prüfung wird eine Prozesskostenhilfe bewillgt.
Gerne beraten wir Sie, ob es in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Nachfolgend finden Sie vorab schoneinmal wichtige Informationen zur Antragsstellung.
Antrag:

Vollmacht:
Wenn Sie sich sich von uns, in den passenden Rechtsgebieten, vertreten lassen möchten können Sie vorab schoneinmal eine Vollmacht ausdrucken und ausfüllen. Eine Vollmacht ist unerläßlich, um eine gute Vertretung zu gewährleisten. Sie bietet uns die Möglichkeit notwendige Unterlagen anzufordern und rechtliche Schritte einzuleiten, damit eine erfolgreichen Vertretung gewährleistet werden kann.