Kosten & Rechtsschutz
Die Kosten unserer rechtsanwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Somit sind die anfallenden Kosten für Sie nachvollziehbar. Neben der Gebührentabelle kommen zusätzliche Kosten für eine bloße Beratung hinzu, die allerdings bei einer Vertretung durch uns verrechnet werden und somit nachträglich entfallen.
Die Höhe der Beratungsgebühr
Die Höhe der Beratungsgebühr hängt von der Art und dem Umfang, sowie vom Rechtsgebiet unserer Tätigkeit ab. Es fallen jedoch erst ab dem Zeitpunkt Kosten an, an dem Sie einen von uns vorgeschlagenen Preis akzeptieren und eine Erstberatung wünschen.
Während dieser Erstberatung geben wir Ihnen einen wesentlichen Einblick in die Rechtslage und den möglichen Rechtsfolgen. Geht die Beratung jedoch über eine bloße rechtliche Einschätzung hinaus, werden wir Ihnen dieses umgehend mitteilen. So haben Sie jeder Zeit eine Übersicht über die anfallenden Kosten.
Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann müssen Sie sich über die anfallenden Kosten keine Gedanken machen. Gern übernehmen wir kostenlos die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungszusage zu erhalten.
Erhalten wir eine Deckungszusage, dann kommen keine Kosten auf Sie zu. Wird eine Deckungszusage abgelehnt, werden wir Sie umgehend informieren und Sie können selbst entscheiden, ob Sie trotzdem eine Vertretung durch uns wünschen.
Kostenübernahme durch den Staat
In einigen Fällen werden die anfallenden Kosten von der Staatskasse beglichen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Gerne beraten wir Sie, ob ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Ihrer konkreten Situation ratsam ist. Sprechen Sie uns einfach an.