Rechtsanwalt Auflage
Kanzlei Gramm & Kollegen –
Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht in Hannover und Umgebung
Der Erblasser kann mit einer Auflage anordnen, dass seine Wünsche auch noch über den Tod hinaus berücksichtigt werden. In Bezug auf die Gestaltung ist der Erblasser grundsätzlich frei. Insbesondere wird die Auflage relevant bei der Grabpflege oder der Pflege und Unterbringung eines Haustieres.
Der Begünstigte hat jedoch keinen Anspruch auf die Leistung. Die Erfüllung der Auflage können nur bestimmte Personen verlangen.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover berate ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Erbschaftssachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Was ist eine Auflage?
Nach § 1940 BGB kann der Erblasser durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden. Damit liegt eine Auflage vor. Derjenige, der die Verpflichtung erfüllen muss, wird das Beschwerter bezeichnet.
Mit einer Auflage, kann der Erblasser den Beschwerten zu einem Handeln oder Unterlassen veranlassen. Dabei kann es einen Begünstigten geben, dem die Auflage zukommt, es muss aber keinen Begünstigten geben. Da der Begünstigte der Auflage selbst keinen Anspruch hat, ist auch keine Rechtsfähigkeit erforderlich.
Die Anordnung der Auflage erfolgt durch Testament oder Erbvertrag. Sie sollte klar und eindeutig bestimmt sein, sowohl hinsichtlich der Person des Verpflichteten, als auch hinsichtlich des Gegenstands. Eine Abgrenzung zu einem Wunsch, einer Empfehlung oder einem Rat, die unverbindlich sind, kann schwierig sein, wenn die Bestimmungen nicht eindeutig formuliert wurden.
Ist der Beschwerte durch den Erblasser nicht genau benannt, sind in der Regel die Erben beschwert.
Der Erblasser kann auch eine sogenannte Zweckauflage verfügen. Dadurch kann bestimmt werden, welchem Zweck die Auflage dienen soll, die Bestimmung des Begünstigten wird aber dem Verpflichteten oder einem Dritten überlassen. Beispielsweise handelt es sich um eine Zweckauflage, wenn lediglich bestimmt ist, dass ein bestimmter Betrag wohltätigen Zwecken zukommen soll.
Auflagen, die unmöglich, sittenwidrig oder rechtswidrig sind, sind unwirksam.
Auch wenn das Erbe mit einer Auflage beschwert ist, hat der Erbe das Recht zur Ausschlagung.
Unterschied zum Vermächtnis
Bei der Auflage besteht Ähnlichkeit zum Vermächtnis und eine Abgrenzung kann schwierig sein und muss unter Umständen durch Auslegung ermittelt werden.
Für die Auflage wird auf Regelungen zum Vermächtnis verwiesen.
Bei einem Vermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer ein Vermögenswert zugewendet, den dieser gegenüber den Erben einfordern kann. Darin unterscheidet sich die Auflage vom Vermächtnis. Der Begünstigte der Auflage hat keinen Anspruch auf die Leistung. Nur bestimmte Personen können die Erfüllung der Auflage verlangen. Damit hat der Begünstigte der Auflage eine vergleichsweise schwache Rechtsposition.
Das kann mitunter problematisch bei der Erfüllung werden. Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann da helfen.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne dass dieser Erbe wird. Gegenstand des Vermächtnisses kann ein bestimmter Geldbetrag sein, aber auch jeder andere Vermögensvorteil, beispielsweise eine Wohnung, Schmuck oder Kunstwerke.
Wir garantieren einen schnellen Termin in allen Erbschaftssachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
Beispiele
Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Auflage sind grundsätzlich frei, die Auflage kann zu vielen verschiedenen Zwecken genutzt werden.
Klassischerweise liegen Auflagen im Zusammenhang mit der Grabpflege vor. Eine Auflage kann da beispielsweise sein, das Grab in einer bestimmten Weise zu pflegen oder auch die Durchführung der Beerdigung zu bestimmen.
Beispiel: Ich belaste meine Erben mit der Auflage, meine Grabstätte für 10 Jahre zu pflegen.
Typisch ist es auch in einer Auflage zu bestimmen, dass das Haustier von jemandem aufgenommen und gepflegt werden soll und das Tier nicht in ein Tierheim gegeben werden soll.
Andersrum kann auch gerade bestimmt werden, dass das Haustier in ein Tierheim gegeben werden soll, beispielsweise mit der Zuwendung eines Vermächtnisses.
Wenn es im Rahmen der Erbschaft zu einer Unternehmensnachfolge kommt, können die Erwartungen des Erblassers konkretisiert werden. Dies kann zum Beispiel geschehen durch Aufrechterhaltung bestimmter betrieblicher Strukturen oder bestimmten Personen eine Vollmacht zu erteilen.
Bei Gegenständen kann auch als Auflage bestimmt werden, diese nicht oder nicht in einer bestimmten Zeit zu veräußern. Das kann insbesondere von Bedeutung sein bei einer Immobilie, die sich schon seit Generationen in der Familie befindet und für den Erblasser einen besonderen emotionalen Wert hat.
Es können auch Geld- oder Sachleistungen für kulturelle oder karitative Zwecke vom Erblasser angeordnet werden oder der Erblasser kann auch verfügen, dass eine Stiftung errichtet werden soll.
Vollziehung der Auflage
Da der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch auf die Leistung hat, kann er auch nicht berechtigt sein die Vollziehung der Auflage durchzusetzen. Bestimmte Personen können aber die Erfüllung der Auflage verlangen:
- Der Erbe, falls ein Vermächtnisnehmer mit der Auflage beschwert ist,
- Der Miterbe gegenüber dem beschwerten Miterben oder Vermächtnisnehmer,
- Der sogenannte Wegfallbegünstigte, das sind die Personen, denen der Wegfall des mit der Auflage Beschwerten unmittelbar zustattenkommen würde. Das sind vor allem der Ersatzerbe und der Ersatzvermächtnisnehmer.
- Der Testamentsvollstrecker,
- Derjenige, der vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen als Vollzugsberechtigter benannt wird.
Wenn die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse liegt, kann auch von der zuständigen Behörde die Vollziehung verlangt werden.
Um die Erfüllung der Auflage sicherzustellen wird oft auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt. Problematisch kann es beispielsweise sein, wenn die Erben selber mit der Auflage belastet sind. Der Testamentsvollstrecker sorgt für die Durchsetzung der Auflage, da der Erblasser nach seinem Ableben keine Möglichkeiten mehr dazu hat.
Der Vollzug der Auflage kann auch durch gerichtliche Klage erwirkt werden.
Sollten Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag besondere Bestimmungen treffen wollen, berate ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hannover unterstütze ich Sie bei der Umsetzung von Ihren Wünschen im Rahmen der Nachlassplanung.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Auflage in Hannover
Wir garantieren einen schnellen Termin in allen Erbschaftssachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.