Rechtsanwalt Beleidigung im Internet

Im Zeitalter der Digitalisierung kommt es vor allem in den sozialen Netzwerken immer häufiger zu Straftaten. Neben dem bereits bekannten Betrug beim Online-Shopping kommt es auch immer öfter zu beleidigenden Äußerungen. Aus diesem Grund stellt sich in der Praxis immer die Frage, wann explizit eine Beleidigung im Internet vorliegt und was in solch einem Fall getan werden kann. Was Sie über Beleidigungen im Internet wissen sollten, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht im folgenden Beitrag.

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Wann handelt es sich um eine Beleidigung?

Für eine Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre einer Person durch das vorsätzliche Kundgeben der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung erforderlich. Wichtig für eine Beleidigung ist, dass die betroffene Person konkretisiert und erkennbar ist. Deshalb ist es für eine Beleidigung ausreichend, wenn ein User bei social Media zum Beispiel durch einen Beitrag oder einen Kommentar beleidigt wird.

Fehlt jedoch der abwertende Charakter, handelt es sich lediglich um Persönlichkeitsverletzungen oder gar um unhöfliches Verhalten, was jedoch nicht strafbar ist.

Eine Beleidigung wird ebenfalls abgelehnt, wenn mit dieser eine Auseinandersetzung mit einem konkreten Sachverhalt oder Verhalten ergeht und es sich aus diesem Grund um eine Meinungsäußerung und nicht mehr um eine Beleidigung handelt.

In diesen Fällen muss zwischen der Meinungsfreiheit des Äußernden und den Persönlichkeitsrechten des Betroffen abgewogen werden. Das ist nur nicht notwendig, wenn die Äußerung so diffamierend ist, dass sie in jeglichen sachlichen Zusammenhang nur als Herabsetzung des Betroffenen zu interpretieren ist und deshalb los gelöst vom Kontext zwingend als persönlich diffamierende Schmähung des anderen gesehen werden muss.

Daher kommt es auch zu grenzwertigen Fällen, in denen es in einer Auseinandersetzung in einer Sache zu grenzwertigen Aussagen kommt und aus diesem Grund nicht zu einer Strafbarkeit nach § 185 StGB führen.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, erkläre ich Ihnen gern, ob es sich auch in Ihrem Fall um eine strafbare beleidigende Äußerung handelt.


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Wann kann ich Anzeige erstatten?

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum handelt. Das heißt, dass auch Straftaten, die im Internet begangen werden, angezeigt werden können.

Dabei ist es wichtig, dass die Frist von drei Monaten zur Anzeigeerstattung eingehalten wird. Das bedeutet die Anzeige wegen Beleidigung ist innerhalb von drei Monaten zu stellen. Wenn der Beleidigte von der beleidigenden Äußerung oder dem Täter erfahren hat, beginnt die dreimonatige Frist zu laufen.

Ob auch Sie in Ihrem individuellen Fall Anzeige erstatten können, erläutere ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.

Welche Strafe droht?

Der Gesetzgeber hat die Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht. Erhöht wird die Strafandrohung auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn die Beleidigung im Internet oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht, weiß ich jedoch, dass in der Regel eine Geldstrafe ausgesprochen wird. Welche sich sodann unter anderem nach dem Einkommen des Täters richtet.

Welche Strafe in Ihrem individuellen Fall auf Sie zukommen könnte, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.


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Wann droht eine Strafe?

Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt, was bedeutet, dass sie nur aufgrund eines Strafantrags von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird. Dieser Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Beleidigung gestellt werden. Stellen kann diesen Antrag nur der Verletzte, also der Beleidigte. Als erfahrener Anwalt weiß ich, dass in der Praxis solche Verfahren oft eingestellt werden oder aber der betroffene Anzeigenerstatter auf die Privatklage verwiesen wird. Dabei muss der Geschädigte sodann die weitere Strafverfolgung selbst in die Wege leiten.

Ob auch in Ihrem Fall eine Strafe droht, erläutere ich als Rechtsanwalt Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.

Wie kann man eine Beleidigung im Internet beweisen?

Eine Beleidigung im Internet zu beweisen ist relativ simple, da hier die Möglichkeit besteht einen Screenshot des jeweiligen Beitrags oder Kommentars zu machen. Solche können sodann in einem Strafverfahren auch zu Beweiszwecken verwendet werden.

Welche Beweismöglichkeiten noch in Ihrem Fall bestehen, erörtere ich als Rechtsanwalt für Strafrecht gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Welche Ansprüche hat der Beleidigte?

Die konkreten Ansprüche eines Betroffenen sind natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Allerdings bestehen in der Regel folgende Ansprüche:

Zum   einen kann der Beleidigte einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dabei muss der Täter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Bei einer Beleidigung im Internet hat dies zur Folge, dass der beleidigende Beitrag gelöscht werden muss.

Bei einer schweren Persönlichkeitsverletzung, worum es sich bei einer Beleidigung handelt, besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz.

Doch nicht nur gegen den Beleidigenden besteht ein Anspruch. Auch gegen den Betreiber der Internetplattform bestehen Ansprüche. So kann zum einen ein Anspruch auf Löschung des Beitrags durchgesetzt werden. Zwar trifft den Betreiber in der Regel keine Schuld an beleidigenden Kommentaren oder Beiträgen, allerdings sind ihm diese zuzurechnen, sobald er Kenntnis von den beleidigenden Äußerungen erlangt.

Um den Täter hinter dem Account ausfindig zu machen, haben Betroffene auch die Möglichkeit die Herausgabe der Daten des Beleidigenden von der jeweiligen Plattform zu verlangen. Bei der Herausgabe der Daten muss jedoch das Datenschutzrecht beachtet werden. Das gebietet, dass ein Landgericht dem Betreiber zuvor die Herausgabe erlaubt, was wiederum im Wege eines Gestattungsverfahren erreicht werden kann.

Welche konkreten Ansprüche Sie in Ihrem individuellen Fall haben und wie diese Ansprüche durchgesetzt werden können, erkläre ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.

Sie merken das Thema Beleidigung im Internet ist kein Bagatelldelikt und kann schwere Folgen mit sich bringen. Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung wünschen dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Beleidigung im Internet in Hannover