Rechtsanwalt Lohn- und Gehaltsanspruch
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis sind und Ihrer Arbeitspflicht nachkommen, haben Sie einen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltszahlung. In der Regel zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber jeden Monat einen vereinbarten Betrag und kommt somit seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nach. Kommt Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach und bezahlt Sie nicht für Ihre Arbeit, haben Sie die Möglichkeit einen Zahlungsanspruch durchzusetzen. Wie das geht und worauf Sie in solch einem Fall achten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Text.
- Wo ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
- Wann habe ich einen Anspruch auf Lohnzahlung?
- Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht bezahlt?
- Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn behalten?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
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Wo ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
Die Wörter Lohn und Gehalt werden im Volksmund als Synonyme für einander verwendet. Doch juristisch betrachtet, gibt es einen Unterschied zwischen dem Gehalt und dem Lohn. Unter dem Begriff Gehalt versteht man die Zahlung einer festen Summe, die jeden Monat den gleichen Betrag aufweist.
Der Lohn hingegen berechnet sich nach der Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer auch tatsächlich gearbeitet hat. Der Lohn ist also nicht immer derselbe Betrag, sondern kann variieren.
Ob es sich bei Ihnen um einen Lohn- oder Gehaltsanspruch handelt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.
Wann habe ich einen Anspruch auf Lohnzahlung?
Im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird der Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber wird verpflichtet dem Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung ein Entgelt zu zahlen. Die Details eines Lohnanspruches können jedoch sehr unterschiedlich sein. Das gilt nicht nur für die Höhe des Lohns, sondern auch um die Art der Zahlung oder die Zusammensetzung des Gehalts. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei darin, welche Höhe des Gehalts sie vereinbaren. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn es sich um einen Tarifvertrag handelt.
Grundsätzlich gilt allerdings die Regel, ohne Arbeit kein Lohn. Kommen Sie als Arbeitnehmer also Ihrer Verpflichtung der Arbeitserbringung nicht nach, so ist Ihr Arbeitgeber auch nicht verpflichtet Ihnen Ihr vereinbartes Gehalt zu zahlen. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes gilt im Krankenfall oder im Urlaub. Denn wenn Sie krank sind, erhalten Sie zunächst (mindestens für sechs Wochen) auch weiterhin Ihr vereinbartes Gehalt vom Arbeitgeber.
Ob Sie in Ihrem individuellen Fall einen Anspruch auf Lohnzahlung haben oder ob es doch Gründe gibt, die dem Arbeitgeber erlauben Ihren Lohn einzubehalten, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern persönlich in meiner Kanzlei.
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Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht bezahlt?
Zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn nicht pünktlich, das bedeutet nicht zum vertraglich oder gesetzlich vereinbarten Termin, stehen Ihnen als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
So haben Sie zum einen natürlich ein Recht auf Zurückbehaltung Ihrer Arbeitskraft. Das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, müssen Sie auch Ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen. Das bedeutet Sie können die Arbeitsleistung in einem angemessenen Rahmen verweigern bis Ihr Lohn oder Gehalt bezahlt wurde. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Arbeitsverhältnis noch weiterhin besteht und nicht bereits beendet ist. Unter einem angemessenen Rahmen versteht man, dass sich aus dem Arbeitsausfall kein hoher wirtschaftlicher Schaden ergeben darf. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, dass ein Arbeitsausfall bei einer Nichtzahlung von zwei Monatsgehältern üblich ist. Machen Sie, als Arbeitnehmer, vom Zurückbehaltungsrecht Ihrer Arbeitskraft gebrauch, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Grund für die Zurückhaltung nennen.
Des Weiteren besteht natürlich auch die Möglichkeit sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an die Seite zu holen und mit diesem die Gehaltsansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Ein Anwalt wird Ihren Arbeitgeber zunächst schriftlich auffordern den nicht gezahlten Lohn zuzahlen. Dieses Schreiben wird eine Frist enthalten bis zu der die Zahlung erfolgt sein soll und außerdem wird darin auch die genaue Höhe des zuzahlenden Lohns genannt. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche wird Ihr Anwalt für Arbeitsrecht eine Klage auf Lohnzahlung gegen den Arbeitgeber einreichen.
Als Arbeitnehmer können Sie im Falle der Nichtzahlung des Lohns auch fristlos kündigen und von Ihrem dann ehemaligen Arbeitgeber Schadensersatz fordern.
Welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem Fall offenstehen, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gern gemeinsam mit Ihnen in meiner Kanzlei.
Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn behalten?
Es gibt durchaus Ausnahmesituationen in denen der Arbeitgeber das Gehalt berechtigterweise zurückbehalten darf. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich unrechtmäßigerweise weigert betriebseigene Gegenstände an den Arbeitgeber herauszugeben.
Auch wenn sich der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber krankmeldet, aber keine ärztliche Bescheinigung der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einreicht, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigern.
Ob auch Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt einbehalten darf oder nicht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort in meiner Kanzlei.
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Welche Kosten kommen auf mich zu?
Als Anwalt für Arbeitsrecht werde ich oft als erstes gefragt, welche Kosten bei einer Lohnzahlungsklage auf den Arbeitnehmer, als Kläger, zu kommen. Aus der Praxis kann ich sagen, dass sich die erstinstanzlichen Kosten in Grenzen halten. Denn der Arbeitnehmer, der in der Regel in der wirtschaftlich schlechteren Position ist, als der Arbeitgeber, soll nicht durch ein zu hohes Kostenrisiko davon abgehalten werden, seine Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Für die Zustellung einer Klage fallen zunächst keinerlei Gebühren an. Endet das Verfahren mit einem Vergleich oder einer Rücknahme der Klage werden auch weiterhin keine Gebühren erhoben. Kosten fallen erst dann an, wenn das Verfahren mit einem Urteil endet. Denn in diesem Fall ist es so, dass die Partei, die den Prozess verloren hat, auch die Gerichtskosten zu tragen hat. Wie hoch diese Gerichtskosten sind, ist abhängig vom Streitwert des jeweiligen Verfahrens.
Der Arbeitnehmer muss allerdings, wenn er den Prozess verliert nicht die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Entscheidend ist jedoch, dass der Kläger, also der Arbeitnehmer, stets für seine eigenen Anwaltskosten aufkommen muss. Auch dann, wenn der Prozess gewonnen wird. Denn es gilt der Grundsatz, dass jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens Ihre eigenen Anwaltskosten selbst trägt.
In der zweiten Instanz sieht das ganze wiederum etwas anders aus. Denn da trägt die verlierende Partei auch die Anwaltskosten der gewinnenden Gegenseite.
Welche Kosten in Ihrem individuellen Fall auf Sie zu kommen könnten, zeige ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei auf.
Sie merken das Thema Lohn- und Gehaltsanspruch ist nicht gerade einfach. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine rechtliche Beratung wünschen, melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Lohn- und Gehaltsanspruch in Hannover