Rechtsanwalt Kündigung durch den Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer befürchten eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Dabei haben Sie, als Arbeitnehmer, dasselbe Recht Ihr Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Verständlicher Weise ist dies kein einfacher Schritt, der gut überlegt sein will. Worauf Sie im Falle einer Kündigung achten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Beitrag.
Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
Was muss ich beachten?
Bei einer Kündigung kann man in der Regel einige Punkte falsch machen. Dabei gelten sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer ein und dieselben allgemeinen Regeln für eine Kündigung.
Denn auch der Arbeitnehmer muss seine Kündigung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären.
Auch wenn eine Begründung für die Kündigung nicht notwendig ist, ist es wichtig, dass aus dem Kündigungsschreiben hervorgeht, dass und zu wann das Arbeitsverhältnis beendet sein soll.
Wichtig ist auch, dass eine Kündigung definitiv nicht mündlich oder gar per E-Mail ergehen kann.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, was Ihre individuelle Kündigung enthalten sollte.
Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
Welche Frist muss ich einhalten?
Des Weiteren muss auch der Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. SO beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Befindet sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit, so wird die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt.
Es besteht jedoch durchaus die Möglichkeit die Kündigungsfrist durch den Arbeitsvertrag oder den vorhandenen Tarifvertrag zu verlängern. Wicht ist dabei jedoch, dass die Kündigungsfrist niemals länger vereinbart sein darf, als die es für eine wirksame Kündigung des Arbeitgebers bedarf.
Welche Frist in Ihrem Fall entscheidend ist, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.
Wir garantieren Ihnen einen schnellen Termin in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
Kann ich fristlos kündigen?
Der Arbeitnehmer hat genauso wie der Arbeitgeber das Recht sein Arbeitsverhältnis außerordentlich zu beenden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist das vorliegen eines wichtigen Grundes. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, weiß ich das folgende Aspekte einen wichtigen Grund aus der Sicht des Arbeitnehmers darstellen:
- erhebliche Lohn- und Gehaltsrückstände,
- Missachtung des Arbeitsschutzes seitens des Arbeitgebers,
- Unberechtigte Suspendierung des Arbeitnehmers.
Ob bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bearbeite ich gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
Sie sehen auch als Arbeitnehmer steht Ihnen das Recht der Kündigung zu. Damit diese auch ordnungsgemäß verläuft und wirksam ist, helfen ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern. Melden Sie sich dafür gern in meiner Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Kündigung durch Arbeitnehmer in Hannover