Rechtsanwalt Kündigung wegen Krankheit

Grundsätzlich stellt die Krankheit eines Arbeitnehmers keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Etwas anderes ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuscht. In solch einem Fall ist der Arbeitgeber dazu berechtigt eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Entscheidend dabei ist es aber, dass der Arbeitgeber das Vortäuschen des Arbeitnehmers beweisen kann.


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Muss ich mich krankmelden?

Bei Vorliegen einer Krankheit, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall sogar eine ordentliche Kündigung aussprechen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, erkläre ich Ihnen gern in meiner Kanzlei, ob in Ihrem Fall ein Verstoß gegen die Krankmeldepflicht vorliegt.


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Kann mir wegen Krankheit gekündigt werden?

Kündigung wegen Krankheit

Sofern Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, so benötigt der Arbeitgeber auch für eine Kündigung wegen Krankheit einen vernünftigen Grund. Die krankheitsbedingte Kündigung stellt einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Das ist eine Kündigung aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn eine negative Gesundheitsprognose, eine Beeinträchtigung der betrieblichen- oder wirtschaftlichen Arbeitgeberinteressen sowie eine positive Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers vorliegen. Liegt einer dieser drei Punkte nicht vor, ist eine Kündigung wegen Krankheit unwirksam. In jedem Fall empfiehlt es sich beim Erhalt einer personenbedingten Kündigung zu überprüfen, ob diese wirksam ausgesprochen wurde.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, überprüfe ich gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei, ob Ihre Kündigung ordnungsgemäß und damit wirksam ausgesprochen wurde.

Sie merken das Thema Kündigung wegen Krankheit ist ein sehr komplexes Thema, wenn Sie Fragen dazu haben oder eine Beratung wünschen, melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Kündigung wegen Krankheit in Hannover