Rechtsanwalt Probezeit
Ein jedes Arbeitsverhältnis beginnt zu nächst mit einer Probezeit. Doch wie lange dauert eine Probezeit und was kann innerhalb dieser Zeit passieren? Kann der Arbeitgeber die Probezeit einfach verlängern? Vor allem für Arbeitnehmer ist die Probezeit eine „heiße Phase“ im Arbeitsverhältnis. Doch die Probezeit kann genauso gut auch als Chance gesehen werden. Was genau sich hinter dem Thema Probezeit verbirgt und welche Rechte auch Sie, als Arbeitnehmer, haben, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen im folgenden Text.
- Was ist die Probezeit?
- Wie lange dauert die Probezeit?
- Was ist der Sinn der Probezeit?
- Kann man während der Probezeit gekündigt werden?
- Kann der Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen?
- Kann die Probezeit verlängert werden?
- Hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch während der Probezeit?
- Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
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Was ist die Probezeit?
Bevor man sich detaillierte Gedanken um die Probezeit macht, sollte man sich zunächst einmal bewusst machen, was die Probezeit überhaupt ist. Die Probezeit ist ein Zeitraum, indem sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer erleichterte Kündigungsmöglichkeiten, also ohne das Einhalten der Kündigungsvorschriften, hat. Die Probezeit muss zwischen den beiden Parteien ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung zur Probezeit, hat dies zur Folge, dass die herkömmlichen Kündigungsvorschriften auch während der Anfangszeit des Arbeitsverhältnisses gelten.
Eine Ausnahme davon besteht allerdings bei Ausbildungsverhältnissen. Liegt ein solches Ausbildungsverhältnis vor, dann ist automatisch eine Probezeit von ein bis vier Monaten gegeben, ohne dass sie ausdrücklich im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben sein muss.
Ob auch Sie sich in der Probezeit Ihres Arbeitsverhältnisses befinden oder ob es bei Ihnen gar keine Probezeit gibt, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern vor Ort in meiner Kanzlei.
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Wie lange dauert die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit kann nicht allgemein pauschalisiert werden. Grundsätzlich kann die Dauer der Probezeit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dabei können sich mögliche Grenzen aus den Tarifverträgen und den internen Betriebsvereinbarungen des jeweiligen Unternehmens ergeben.
Der Gesetzgeber hat allerdings in § 622 Abs.3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt, dass die Probezeit einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten darf.
Wenn eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart worden ist, so erlischt die verkürzte und erleichterte Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf der sechs Monate automatisch. Nach dem Ablauf der sechs Monate unterliegt der Arbeitnehmer sodann dem gewöhnlichen Kündigungsschutz. Innerhalb der sechs-monatigen Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist kündigen, sofern natürlich keine andere individuelle Vereinbarung vorliegt.
Ob die Dauer Ihrer vereinbarten Kündigungsfrist rechtmäßig ist, überprüfe ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen in meiner Kanzlei.
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Was ist der Sinn der Probezeit?
In erster Linie dient die Probezeit dazu, festzustellen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich den Arbeitsanforderungen des Arbeitgebers genügt. Ist das nicht der Fall, dann soll der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Arbeitnehmer ohne das Einhalten der strengen Kündigungsschutzvorschriften zu entlassen.
Doch genauso soll auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, herauszufinden ob der angenommene Job zu ihm passt und er den Anforderungen des Arbeitgebers gerecht werden kann. Auch kann man in dieser Zeit natürlich herausfinden, ob der Arbeitnehmer und das Unternehmen zusammenpassen oder eben nicht. Ist dies nicht der Fall, soll der Arbeitnehmer nicht unnötig lange an das geschlossene Arbeitsverhältnis gebunden sein.
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Kann man während der Probezeit gekündigt werden?
Auch während der Probezeit kann eine Kündigung erfolgen. Da der allgemeine Kündigungsschutz während der Probezeit nicht greift, besitzt sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber erleichterte Kündigungsmöglichkeiten, sodass vor allem die Kündigungsfrist in dieser Zeit kürzer ist, als die normale Kündigungsfrist. Sie beträgt nämlich nur 14 Tage. Nichts desto trotz empfehle ich, als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht, eine während der Probezeit erhaltene Kündigung dahingehend prüfen zu lassen, ob diese auch wirksam erfolgt ist und ob gegebenenfalls rechtliche Schritte möglich sind. Für solch eine Überprüfung sind vor allem der vereinbarte Arbeitsvertrag und mögliche Ergänzungen sowie ein eventuell vorhandener Tarifvertrag hilfreich. Ebenfalls wichtig für die Überprüfung ist das erhaltene Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber.
Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen ist die rechtliche Lage etwas anders einzusortieren. Denn eine schwangere Arbeitnehmerin genießt bereits seit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Denn laut diesem Gesetz bedarf es für die Kündigung der Arbeitnehmerin bereits in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses die vorherige Zustimmung der obersten Landesarbeitsschutzbehörde. Diese erteilt ihre Zustimmung allerdings nur in dringenden Ausnahmefällen.
Ob Ihre Kündigung in der Probezeit wirksam ist, überprüfe ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gern für Sie in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Kann der Arbeitnehmer während der Probezeit kündigen?
So wie der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit mit einer verkürzten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis kündigen kann, hat auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis während der Probezeit unter den einfacheren Bedingungen zu kündigen.
Wenn Sie während der Probezeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten, erkläre ich, als Rechtsanwalt, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch worauf genau Sie achten müssen.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Die Probezeit kann individuell vereinbart werden, bedeutet dies auch, dass sie einfach verlängert werden kann? Zwar ist die maximale Dauer der Probezeit gesetzlich festgelegt, allerdings bedeutet dies nicht, dass die Probezeit nicht doch verlängert werden kann. Eine Verlängerung ist vor allem dann möglich, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit von weniger als sechs Monaten festgelegt ist, allerdings nur auf maximal sechs Monate.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Probezeit allerdings nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers verlängern. In solch einem Fall muss die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit für eine längere Zeit aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist, besteht durchaus die Möglichkeit die Probezeit zu verlängern. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zunächst befristet weiterbeschäftigen. Sofern der geschlossene Arbeitsvertrag allerdings keine andere Regelung beinhaltet, gilt nach dem Ablauf der anfänglich vereinbarten Probezeit automatisch die gesetzliche festgelegte Kündigungsfrist.
Die Verlängerung der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis ist nur möglich, wenn der Auszubildende die Ausbildung für mehr als ein Drittel der Zeit nicht vollziehen konnte, weil er zum Beispiel krank war. Für eine Verlängerung in solch einem Fall ist jedoch auch eine derartige schriftliche Vereinbarung notwendig.
Ob auch in Ihrem Fall die Probezeit wirksam verlängert werden darf oder nicht, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch während der Probezeit?
Irrtümlicher Weise denken viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber, dass während der Probezeit kein Urlaubsanspruch besteht. Doch das ist schlichtweg falsch.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt, dass Arbeitnehmern der volle gesetzliche Urlaubsanspruch von insgesamt 24 Tagen erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zusteht. Daraus ergibt sich sodann der weit verbreitete Irrtum, dass Arbeitnehmer während der Probezeit keinen Urlaub in Anspruch nehmen können.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die sechsmonatige Anfangszeit einen Anspruch auf Teilurlaub festgelegt. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten seines Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht, ein Zwölftel des Jahresurlaubs zusteht.
Das bedeutet der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf in den ersten sechs Monaten seinen vollen Urlaub zu beanspruchen, ein Teil davon steht ihm allerdings zu.
Wie viel Urlaub Ihnen in ihrer Probezeit zusteht, berechne ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei für Sie.
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Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit endet, hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Arbeitszeugnis. Damit der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis erhält, muss er dieses selbst vom Arbeitgeber anfordern. Bleibt das Arbeitsverhältnis auch nach der Probezeit bestehen, so kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, überprüfe ich gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, ob das ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis den Anforderungen entspricht.
Sie merken das Thema Probezeit ist ein sehr umfangreiches Thema und bedarf einiges an Detailwissen, wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder eine Beratung wünschen, dann kontaktieren Sie mich gern in meiner Kanzlei.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Probezeit in Hannover