Kanzlei Gramm & Kollegen –
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Hannover und Umgebung
Eine Ehe hat in Deutschland nicht mehr den Stellenwert, die sie früher einmal besaß. So betrug die Scheidungsquote im Jahr 1960 gerade einmal 10%. Mittlerweile liegt diese bei 40%. Es wird daher deutlich, dass eine Scheidung nichts Außergewöhnliches mehr ist und ein Festhalten an eine Ehe immer seltener wird.
Eine Scheidung hat jedoch zahlreiche rechtliche Konsequenzen, die ein Anwalt für Scheidung am besten beurteilen kann. Als Rechtsanwalt im Familienrecht in Hannover hat Herr Gramm zahlreiche Scheidungsverfahren von Beginn einer Trennung bis hin zum endgültigen Scheidungsbeschluss erfolgreich vor den Familiengerichten geführt.

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Voraussetzungen für eine Scheidung
Zu einer Scheidung gehören vor allem Fragen zum Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Umgangsrecht. So ist vor allem bei einer Scheidung Voraussetzung, dass mindestens das sogenannte Trennungsjahr vorliegt. Ist dies nicht gegeben, so ist eine Ehescheidung in der Bundesrepublik vor dem Familiengericht nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beiden Ehepartner der Scheidung ausdrücklich zustimmen.
Sofern das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist, haben beide Partner die Möglichkeit die Scheidung beim Gericht zu beantragen. Dabei ist ausschlaggebend, dass die Ehescheidung von Beiden gewollt ist (einvernehmlich). Sofern ein Teil nicht zustimmt, kann das Gericht die Ehe nicht wirksam beenden. Als Anwalt für Scheidung unterstütze ich Sie gerne bei Ihrem Scheidungverfahren.
Sobald insgesamt 3 Jahre nach der Trennung vergangen sind, kann das Gericht die Ehe ohne eine gegenseitige Zustimmung beenden. Nach dieser Zeit sieht das Gericht den Ehebund zweifelsohne als gescheitert an.
Was kostet mich eine Scheidung?
Die Kosten im Scheidungsrecht richten sich ausschließlich nach dem Streitwert und den damit verbunden Rechtsanwaltsgebühren. Insofern ist für die Kosten das Einkommen der Ehepartner entscheidend.
Unterlagen
Möchte Sie sich scheiden lassen, dann benötige ich folgende Unterlagen und Informationen:
- Ihre Heiratsurkunde
- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Trennungszeitpunk
- Staatsangehörigkeit der Eheleute
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Rechtsanwalt, Scheidungsanwalt in Hannover
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