Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover
Kanzlei Gramm & Kollegen –
Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht in Hannover und Umgebung
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gramm aus Hannover bietet Ihnen eine bundesweite Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Aufgrund der strafrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei und der Erfahrung in über 100 Strafverfahren, wird eine optimale Vertretung gewährleistet. Rechtsanwalt Gramm legt ein besonderes Augenmerk auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Insbesondere wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist schnelles Handeln notwendig und empfehlenswert. Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie unterschiedlichste Rechte, über die Sie durch einen Rechtsanwalt in Hannover aufgeklärt werden müssen.
- Wenn Sie eine Beschuldigtenanhörung erhalten haben:
- Wenn gegen Sie Anklage erhoben wurde:
- Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben:
- Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wichtig ist jedoch zunächst, dass Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen sollten.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Aufklärung und Beratung
Wir klären Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover über das Prozessrecht auf und erarbeiten zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Ziel der Verteidigung kann nur ein optimales Ergebnis zu sein. Idealerweise werden die Mandantenwünsche sowohl im Ermittlungsverfahren als auch Gerichtsverfahren durchgesetzt. Dies kann eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder ein mildes Urteil sein. Die Erfahrung im Strafrecht ermöglicht es, Ihnen eine realistische Einschätzung zu geben. Als Strafverteidiger verfügen wir über die notwendigen Fachkenntnisse, um Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Betreuung bieten zu können.
Vor allem aber im Ermittlungsverfahren können mithilfe einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Argumente und Rechtsansichten mitgeteilt werden, die zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachtes führen können. Häufig kann sogar eine Erhebung einer Anklage vermieden werden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass ein Gerichtsverfahren vermieden wird, sondern bedeutet auch, dass die Kosten gering gehalten werden. Da im Strafrecht häufig für die Mandanten hohe Geldstrafen, Bußgelder oder Freiheitsstrafen zu erwarten sind, ist eine gute Verteidigung unerlässlich. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat es sich dementsprechend zum Ziel gemacht, Sie vollumfänglich in allen Fragen des Strafrechts zu vertreten.
Unsere Ziele
- Aufklärung über das Prozessrecht
- Realistische Einschätzung zur Sachlage
- Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie
- Erzielung eines optimalen Ergebnisses, d.h. Vermeidung einer Anklage, Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder mildes Urteil
Wir garantieren einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
Das Wichtigste im Überblick
Akteneinsicht nur durch einen Strafverteidiger
Jede Strafverteidigung beginnt mit einer Akteneinsicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Beschuldigtenanhörung oder bereits eine Anklage erhalten haben. Eine erfolgreiche Verteidigung ust nur möglich, wenn die notwendigen Informationen vorhanden sind. Vor allem ist der Tatvorwurf zu kennen. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, sich ohne Kenntnis des Ermittlungstands zu Anschuldigungen oder Vorwürfen zu äußern. Schweigen Sie! Sobald die Ermittlungsakte in unserer Kanzlei eingetroffen sind, kann eine gemeinsame Besprechung stattfinden. Unter Umständen kann das mit der Staatsanwaltschaft oder mit dem Gericht eine schnelle Lösung im Sinne unsere Mandanten gefunden werden.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten einer optimalen Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt Strafrecht lassen sich nicht pauschalisieren. Es gibt mehrere Vergütungsmöglichkeiten. Als Rechtsanwalt für Strafrecht kläre ich Sie von Anfang an über die anfallenden Kosten auf.
Grundsätzlich gibt es vier Vergütungsmöglichkeiten nach denen sich die Kosten richten können:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltskostvergütungsgesetz
- Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- Gebührenabrechnung auf Stundenbasis
- Übernahme der Kosten durch den Staat, sogenannten Pflichtverteidigung.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Verteidigung von der Staatskasse übernommen werden. Die Kanzlei Gramm arbeitet in bestimmten Situationen und unter besonderen Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Vorwurf um Verbrechen handelt oder wenn der Mandant sich in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet.
Wichtig: Für den Fall der Einstellung des Verfahren übernimmt unter Umständen auch die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts.
Die Vorteile eines Strafverteidigers
Aufgrund der zahlreichen durchgeführten Verhandlungen hat Rechtsanwalt Gramm die notwendige Erfahrung um eine effektive und lösungsorientierte Verteidigung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die vorhandene aufgebaute Beziehung zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht in vielen Fällen eine frühzeitige Einstellung oder aber vernünftige Beendigung des Strafverfahrens ermöglicht.
Machen Sie sich daher die langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht / Strafverteidiger zu Nutze und vereinbaren Sie beim Vorwurf einer Straftat einen Termin mit meiner Kanzlei in Hannover.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsanwaltes?
In Deutschland zahlt grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung nur, wenn die vermeintliche Straftat fahrlässig verursacht wurde. Bei einer vorsätzlichen Begehungsweise wird eine Kostenübernahme in der Regel abgelehnt. Leider ist ein Großteil der Straftatbestände in Deutschland ausschließlich vorsätzlich möglich, sodass eine Übernahme der Kosten des Rechtsanwalts für Strafrecht häufig nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen wird.
Pflichtverteidigung
In einigen Fällen hat ein Beschuldigter einen Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Insbesondere dann, wenn ein Verbrechen zur Last gelegt wird, oder aber die anstehende Verhandlung vor dem Schöffengericht oder aber Landgericht stattfinden soll. Ein Verbrechen legt dann vor, wenn eine Mindeststrafe von 1 Jahr im Raum steht.
Auch bei der Anordnung der Untersuchungshaft besteht ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Unmittelbar nach der Inhaftierung und Vorführung vor dem Ermittlungsrichter wird der Beschuldigte gefragt werden, ob er einen Rechtsanwalt Strafrecht für die Strafverteidigung benennen möchte. Sollte das nicht der Fall sein, wird das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger beiordnen.
Wenden Sie sich daher schnellstmöglich an meine Kanzlei für Strafrecht in Hannover. Ich werde Ihren Fall hinsichtlich der Möglichkeit, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, prüfen.
Durchsuchung, Festnahme, Vorladung – so sollten Sie sich verhalten:
Bewahren Sie Ruhe! Nach einer Durchsuchung wird Ihr Rechtsanwalt, die durchgeführte Durchsuchung der Ermittlungsbehörden rechtlich überprüfen. Soweit ein Haftbefehl vorliegt ist, lassen Sie sich diesen aushändigen. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen, sondern schweigen Sie auf sämtliche Fragen. Benachrichtigen Sie Ihren Anwalt unverzüglich. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Stellungnahme abgeben und das weitere Vorgehen besprechen und die nötigen Schritte einleiten.
Als Beschuldigter/Beschuldigte einer Straftat haben Sie das Recht zu schweigen, dass bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind in einem Strafverfahren überhaupt Angaben zur Sache zu machen. Selbst zum Erscheinen vor der Ermittlungsbehörde sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet. Dennoch empfiehlt es sich, Ihren Rechtsanwalt zu konsultieren, damit dieser Kontakt für Sie mit der Polizei aufnimmt. Der Rechtsanwalt wird Ihren Termin absagen und gleichzeitig eine Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akte beim Rechtsanwalt angekommen ist, wird dieser eine geeignete Stellungnahme für Sie abgeben.
Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt keine Aussage vor der Polizei zu tätigen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Strafverteidigung durch möglicherweise unüberlegte Aussagen im Rahmen polizeilicher Vernehmungen verloren gehen.
Wir garantieren einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.
U-Haft/ Durchsuchung – was tun?
Wurde eine Ihnen nachstehende Person in die Untersuchungshaft verbracht oder findet eine Durchsuchung (Hausdurchsuchung) statt, dann bewahren Sie bitte Ruhe und rufen Sie uns direkt an. Häufig sind Durchsuchungsbeschlüsse fehlerhaft, sodass schnellstmöglich eine Beendigung der Maßnahme erreicht werden kann. Bei einer Untersuchungshaft kann durch eine geschicktes handeln ferner erreicht werden, dass die Person entlassen wird. Entweder kann durch einen Fachanwalt für Strafrecht der Haftbefehl aufgehoben werden oder aber zumindest außer Vollzug gesetzt werden. Ein sofortiger Besprechungstermin wird durch uns als Rechtsanwalt Strafrecht in Hannover garantiert!
Strafbefehl erhalten – was muss jetzt getan werden?
Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen ist zunächst ganz wichtig das Datum der Zustellung zu beachten. In der Regel werden Strafbefehle mit einem gelben Brief zugestellt, sodass das Zustellungsdatum auf dem Briefumschlag vermerkt ist. Diese Frist ist entscheidend für das weitere Vorgehen. In einem Strafbefehlsverfahren haben Sie nach Erhalt des Strafbefehls 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, dann wird der Strafbefehl rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr Einwände zu erheben.
Wichtig: Auch ein „falscher“ Strafbefehl kann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen!
Daher empfiehlt es sich im unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. So wird gewährleistet, dass fristgerecht Einspruch eingelegt wird. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Gramm wird anschließend eine mögliche Verteidigung erörtert und eine Strategie entwickelt.
Nachdem sodann ein Einspruch eingelegt wurde, wird zunächst Akteneinsicht beantragt und anschließend eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickelt. Unter Umständen kann mithilfe einer Stellungnahme ein gerichtliches Verfahren beendet werden. Eine Einstellung des Verfahrens kommt nicht selten in Betracht.
Anklage erhalten – was sollte beachtet werden?
Sobald Sie eine Anklage vom Gericht über die Staatsanwaltschaft erhalten haben ist es ratsam unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren und einen schnellen Termin zu vereinbaren. Ein weiterer Zeitverlust sollte unter jeglichen Umständen vermieden werden. Vor allem wenn Sie eine Anklage erhalten haben sind einige strafrechtlichen Bestimmungen und Fristen zu beachten. Mit einer geschickten Verteidigung ist es in einigen Situationen sogar möglich die Eröffnung der Anklage zu verhindern.
Wichtig: Sobald Sie eine Anklage erhalten haben, rufen Sie uns direkt an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!
- Wenn Sie eine Beschuldigtenanhörung erhalten haben:
- Wenn gegen Sie Anklage erhoben wurde:
- Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben:
- Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wichtig ist jedoch zunächst, dass Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen sollten.
Das Sexualstrafrecht – Rechtsanwalt in Hannover
Die Rechtsanwaltskanzlei in Hannover vertritt vor allem auch Mandate im Sexualstrafrecht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits bei dem Erhalt einer Beschuldigtenanhörung die soziale Existenz des Verdächtigen zerstört werden kann. Vor allem bei einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Missbrauch ist es daher eine umfassende Vertretung eines Strafverteidigers oder von einem Fachanwalt für Strafrecht dringend anzuraten. Es darf nicht vergessen werden, dass grundsätzlich eine Freiheitsstrafe im Raum steht. EIne eigene Vernehmung sollte daher ohne einen Rechtsanwalt keinesfalls erfolgen.
BTMG – Drogenstrafrecht – Anwalt Gramm für Strafrecht in Hannover
Auch das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein wesentlicher Bereich des Rechtsanwalts Gramm. Im Vordergrund steht dabei natürlich frühzeitig ein Verfahren durch eine geschickte Verteidigung zu beenden. In manchen Fällen ist es zudem erforderlich, bereits im Ermittlungsverfahren bei Betäubungsmittel die richtigen Weichen zu stellen, um für den Fall einer Haftstrafe unter Umständen eine Therapie anstatt einer Haftstrafe antreten zu können. Vor allem im Drogenstrafrecht ist die Menge der Betäubungsmittel, sowie die Qualität immer ein wichtiger Indikator für eine optimale Strafverteidigung.
Vermögenstrafrecht – Strafverteidiger in Hannover
Immer wieder werden Mandaten in Hannover und Umgebung vertreten, die den Vorwurf eines Diebstahls oder eines Betruges ausgesetzt werden. In zahlreichen Verfahren ist es frühzeitig möglich, ein Verfahren durch eine Stellungnahme unter Berücksichtigung der Frist einzustellen oder gar im Gerichtsverfahren – in der Hauptverhandlung- einen Freispruch zu erwirken. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines Betruges sind nicht zu vernachlässigen. Daher ist es ratsam frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Allgemeine kurze Informationen zum deutschen Strafrecht von Strafverteidiger Gramm in Hannover:
Das deutsche Strafrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das in erster Linie aus den Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) besteht. Innerhalb dieser Vorschriften werden bestimmte Verhaltensweisen und Handlungen unter Strafe gestellt. So kommt es immer häufiger vor, dass gegen Personen ein Ermittlungsverfahren geführt wird und es notwendig ist, einen Rechtsanwalt für Strafrecht oder Fachanwalt, der sich in der StPO (Strafprozessordnung) und im StGB auskennt, einzuschalten.
Der wichtigste Begriff im deutschen Strafrecht ist die „Tat“. Grundsätzlich kann demnach eine Handlung nur strafbar sein, wenn es sich dabei um eine Tat handelt. Dies setzt eine zielgerichtete Handlung des vermeintlichen Täters voraus, so dass unter anderem ein Reflex keine Tat im Sinne des Strafrechts darstellt. In einigen Konstellationen kann zudem auch ein Unterlassen für den Tatbegriff ausreichend sein. Dies ist jedoch einzelfallabhängig.
Liegen sämtliche Voraussetzungen einer Straftat vor, so hat sich der Täter strafbar gemacht und muss vom Gericht eine gerechte Strafe erhalten. Neben der angesprochenen Gerechtigkeit verfolgt das Strafrecht auch das Ziel, den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten. Dazu wirkt es sowohl präventiv als auch repressiv auf Täter und Gesellschaft ein. Um zu Verhindern, dass ein Opfer im Strafrecht als reines Objekt angesehen wird, sieht das Verfahrensrecht eine Beteiligung als Nebenkläger bei höchstpersönlichen Rechtsgütern vor.
Das deutsche Strafrecht verfolgt zudem einen wichtigen Grundsatz. Dieser lautet: „Keine Strafe ohne Gesetz“ (nulla poena sine lege). Dieser Grundsatz beinhaltet vor allem das sogenannte Bestimmtheitsgebot und das Rückwirkungsverbot. Demnach muss das in Betracht kommende Gesetz hinreichend genau bestimmt, so dass ein Nicht-Jurist die Konsequenzen für sein Handeln erkennen kann. Ferner muss die Strafbarkeitsvorschrift zur Tatzeit als Gesetz Gültigkeit gehabt haben. Rückwirkende Strafbarkeit ist nicht möglich. Hier kommt häufig ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt im Strafrecht ins Spiel.
Neben dem StGB und der StPO gehört zum Strafrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht/ Verkehrsrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Das Gesetz stellt dabei die gesetzliche Grundlage zur Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern durch eine Verwaltungsbehörde dar. Dementsprechend hat das Strafrecht auch häufig Auswirkungen auf das Verkehrsrecht. Anwälte beschäftigen sich daher zwangsläufig auch mit den angrenzendenen Rechtsgebieten.
Wir garantieren einen schnellen Termin in allen Strafsachen – auch außerhalb der Geschäftszeiten!
Rufen Sie uns an, senden eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular, um uns eine Nachricht zu senden. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt auf.