Rechtsanwalt Betrug

Strafrechtlich betrachtet gehört die Straftat des Betrugs zu den Vermögensdelikten. Gesetzlich normiert ist er in § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Beim Betrug geht es grundsätzlich darum, dass ein anderer mit der Absicht, dem Täter einen Vermögensvorteil zu verschaffen, getäuscht wird. Doch gibt es neben dem „einfachen“ Betrug noch weitere Betrugsdelikte, wie den Computerbetrug (§ 263a StGB), Kapitalanlagenbetrug (§ 264a StGB) oder den Kreditbetrug (§ 265 StGB). Ob es sich tatsächlich um einen Betrug handelt, ist für einen juristischen Laien schwierig zu erkennen, da es neben den im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmalen noch weitere ungeschriebene gibt. Daher empfiehlt es sich immer im Falle eines Betrugs einen Anwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.

Wann handelt es sich um einen Betrug?

Täuschung über Tatsachen

Wie bereits beschrieben geht es beim Betrug grundsätzlich um die Täuschung und den dadurch gewonnenen Vermögensvorteil. Wie das Gegenüber vom Täter getäuscht wird, ist unerheblich, so kann dies durch Tun oder Unterlassen passieren. Für ein Unterlassen ist jedoch eine Garantenstellung des Täters notwendig. In der Regel wird durch das Einwirken auf das Vorstellungsbild des Opfers getäuscht. Dies kann ausdrücklich oder konkludent passieren. Ob Sie von einem Betrüger getäuscht wurden oder selbst jemanden getäuscht haben, erarbeite ich als, Anwalt für Strafrecht, gern gemeinsam mit Ihnen.

Irrtum

Durch das Täuschen muss es bei dem Opfer zu einem Irrtum, also zu einer Fehlvorstellung über Tatsachen kommen. Entscheidend dabei ist, dass für das Opfer die Wahrheit relevant sein muss. Ist es dem Opfer egal, ob es sich um die Wahrheit handelt oder nicht kann es nicht getäuscht werden. Auch ist ein Irrtum auszuschließen, wenn das mögliche Opfer die Unwahrheit für möglich hält und sie ernst nimmt. Als Anwalt für Strafrecht, erkläre ich Ihnen gerne, ob in Ihrem Fall ein Irrtum vorliegt oder nicht.

Vermögensverfügung

Wie bereits beschrieben gibt es ungeschriebene Tatbestandsmerkmale, die Vermögensverfügung ist so eins. Unter einer Vermögensverfügung versteht man jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbare vermögensmindernde Auswirkungen hat. Diese Verfügung muss vom Opfer ausgehen, denn in diesem Punkt liegt die Abgrenzung zum Diebstahl. Bei einem Betrug wird das Opfer zum Werkzeug des Täters, indem es selbst die Vermögensverfügung vornimmt. Bei dem Diebstahl hingegen wird dem Opfer etwas genommen. Ob es sich bei Ihnen um einen Betrug oder Diebstahl handelt, erläutere ich, als Anwalt für Strafrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

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Vermögensschaden

Doch ist es auch von Relevanz, dass ein Vermögensschaden entsteht. Um diesen festzustellen, wird die Vermögenslage des Opfers vor der Vermögensverfügung mit der Vermögenslage nach der Vermögensverfügung verglichen. Ergibt sich daraus eine negative Differenz ist ein Vermögensschaden entstanden.

Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Zu den bereits genannten objektiven Tatbestandsmerkmalen müssen auch folgende subjektive Merkmale vorliegen. Der Betrug muss zum einen vorsätzlich begangen werden.  Zum anderen muss der Täter mit Bereicherungsabsicht handeln, diese enthält die Absicht bzgl. des Vermögensvorteils, das ungeschriebene Merkmal der Stoffgleichheit, die Rechtswidrigkeit der Bereicherung, was bedeutet, dass der Täter keinen einredefreien und fälligen Anspruch auf die Sache hat und zuletzt den Vorsatz der Rechtswidrigkeit der Bereicherung.

Sie merken, es gibt sehr unterschiedliche Betrugsfälle, einen Betrug pauschal anzunehmen ist nicht möglich. Betrugsfälle können schon im Alltag auftauchen. Verkauft man etwas über eine Internetplattform und verschickt im Anschluss an die Zahlung die Ware nicht, liegt bereits ein Betrug vor. Melden Sie bei Ihrer Versicherung einen Schaden, ohne dass dieser besteht, handelt es  sich auch hier um einen Betrug.

Sie merken die Thematik des Betrugs ist komplex und enthält viele Feinheiten, ob es sich auch in Ihrem individuellen Fall um einen Betrug handelt, erläutere ich Ihnen, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gern in einem persönlichen Gespräch.

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Ist der versuchte Betrug strafbar?

Nicht nur der vollendete Betrug ist eine Straftat, sondern auch der versuchte Betrug nach § 263 Abs.2 StGB. Der versuchte Betrug liegt vor, wenn die subjektiven Merkmale des Betrugs vorliegen, es aber an einem der objektiven Merkmale scheitert.  Ein solcher liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Irrtum auffliegt bevor das Opfer die Vermögensverfügung abschließt. Bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe mildern, es muss dies jedoch nicht tun. Es empfiehlt sich daher in solch einem Fall, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben.

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Was sind die strafrechtlichen Folgen des Betrugs?

Werden Sie eines Betruges beschuldigt, ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben. Denn der Betrug gem. § 263 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Wie hoch die Strafe letzten Endes ist, ist unter anderem auch davon abhängig, wie hoch der Schaden ist und ob es auf Seiten des Täters Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung gibt (Täter-Opfer-Ausgleich). Als Rechtsanwalt für Strafrecht erlebe ich es in der Praxis oft, dass es nicht nur um die Entscheidung zwischen Haft- und Geldstrafe geht, sondern auch um die Zahlung einer Entschädigung an das Opfer. Dafür stellt das Opfer einen Antrag auf Adhäsionsverfahren. Das hat zum Ziel, dass bereits im Strafverfahren dem Opfer eine solche Entschädigung zugesprochen wird. Wird dieser Antrag auf Seiten des Opfers nicht gestellt, kann das Strafverfahren trotzdem ein Anknüpfungspunkt für ein zivilrechtliches Verfahren auf Schadensersatz sein. Unabhängig davon, wie das Urteil des Gerichts ausfällt, bringt ein Strafverfahren immer auch Folgen für das Privatleben mit sich. So kann es beispielsweise innerhalb des Familien- oder Freundeskreises zu einer Vorverurteilung kommen. Auch berufliche Einschränkungen kann es zur Folge haben, wenn die Verurteilung in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird und dieses bei einem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

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Was ist ein besonders schwere Fall?

In § 263 Abs.3 StGB ist der besonders schwere Fall des Betrugs normiert. Die in diesem Absatz genannten Regelbeispiele erhöhen den Strafrahmen von sechs Monaten auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. Auch für Ersttäter kommt es hier üblicherweise zu einer Freiheitsstrafe. Liegt eines der Regelbeispiele vor, wirkt sich dies also strafschärfend auf das Strafmaß aus.    Werden Sie also wegen eines besonders schweren Fall des Betruges verurteilt, gelten Sie automatisch als vorbestraft. Damit es gar nicht erst zu einer Verurteilung kommt ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht an seiner Seite zu haben. Entscheidend ist, dass es sich bei den Regelbeispielen nicht um echte Tatbestandsmerkmale handelt, sondern lediglich um eine Strafzumessungsregelung. Das heißt, wenn eines dieser Merkmale vorliegt, ist in der Regel ein besonders schwerer Fall indiziert. In § 263 Abs. 3 StGB sind folgende Regelbeispiele normiert:

  • gewerbsmäßiger Betrug oder der Betrug als Mitglied einer Bande (Nr.1),
  • Betrug der zu einem Vermögensverlust großen Ausmaßes führt (Nr.2),
  • eine Person in wirtschaftliche Not bringen (Nr.3),
  • Missbrauch amtlicher Befugnisse (Nr.4),
  • das Vortäuschen eines Versicherungsfalles (Nr.5).

Die in Abs.3 genannten Regelbeispiele sind nicht abschließend, so können auch andere Faktoren, die ebenso schwerwiegend sind, wie die genannten Regelbeispiele, zu einem besonders schweren Fall des Betrugs führen.

Ob es sich bei Ihnen um einen besonders schweren Fall handelt, erörtere  ich ihnen, als Rechtsanwalt für Strafrecht, gerne.

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Was ist der gewerbsmäßige Betrug?

Als Rechtsanwalt für Strafrecht, habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Betrugs (Nr.1) in der Praxis häufig vorkommt.  Der gewerbsmäßige Betrug ist zu bejahen, wenn der Täter einen Betrug zum wiederholten Male begeht mit dem Ziel sich dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle von gewissen Umfang zu verschaffen. Daher kann bereits die erste Tat als gewerbsmäßiger Betrug verstanden werden. Es ist nicht notwendig, dass der Täter plant seinen Lebensunterhalt mit dem Betrug zu verdienen, ausreichend ist es, wenn der Gewinn nicht geringfügig ist und als etwas wie ein „Nebenverdienst“ dient. Dagegen reichen belanglose Nebeneinkünfte nicht für einen gewerbsmäßigen Betrug aus. Ein typisches Beispiel für den gewerbsmäßigen Betrug ist das Erschleichen von staatlichen Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder BAfÖG. Es kann gut sein, dass Sie als Beschuldigter eines gewerbsmäßigen Betruges erst im Wege einer Hausdurchsuchung  von diesem Betrugsvorwurf erfahren. Denn gerade bei einem gewerbsmäßigen Betrug ist es, aus Sicht der Staatsanwaltschaft, sinnvoll nach Unterlagen und Dateien zu suchen, um den Betrugsvorwurf beweisen zu können. Es ist durch aus möglich, dass ein dem gewerbsmäßigen Betrug Beschuldigter in Untersuchungshaft muss, dies ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Als Rechtsanwalt für Strafrecht, versuche ich einen solch gravierenden Einschnitt für Sie zu vermeiden.

Wie Sie sicherlich festgestellt haben, ist das Thema Betrug ein sehr komplexes Thema, als Rechtsanwalt für Strafrecht erwirke ich das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Betrug in Hannover