Rechtsanwalt Abschleppkosten

Ist nach einem Verkehrsunfall das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich, muss es abgeschleppt werden. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht erlebe ich es oft, dass es bei der Frage der Schadensregulierung oft zur Diskussion darüber kommt, wer die Abschleppkosten zu tragen hat. Damit es in Ihrem Fall nicht zu einer Diskussion über genau dieses Thema kommt, erläutere ich Ihnen im Folgenden worauf es bei Abschleppkosten aufgrund eines Verkehrsunfalles ankommt und worauf Sie in solch einem Fall achten müssen.

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Wie hoch sind die Kosten?

Die Höhe der Abschleppkosten sind bei jedem Unfall individuell zu berechnen. Einen pauschalen Preis kann man dafür nicht nennen. Denn dafür wichtig ist unter anderem die Entfernung vom Unfallort zur jeweiligen Werkstatt, die Uhrzeit und natürlich auch die Konditionen des jeweiligen Abschleppunternehmens. Es kann zu dem durchaus passieren, dass zusätzliche Kosten, wie Anfahrtsgebühren oder Standkosten berechnet werden vom Abschleppunternehmen.

Allerdings sind die Abschleppkosten grundsätzlich erst einmal nicht begrenzt. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, dass es zum Streit, über die Abschleppentfernung und die damit verbundenen Kosten, kommt. Das schwierige daran ist, dass sich keine exakte Aussage zur Abschleppentfernung machen lässt. Entscheidend sind dabei jedoch immer die Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht und die Zumutbarkeit der Abschleppentfernung.

Grundsätzlich ist dabei jedoch der Auffassung zu folgen, dass wenn der Wohnort des Geschädigten und der Unfallort nicht identisch sind, der Geschädigte ein Anrecht darauf hat, dass sein beschädigtes Fahrzeug in eine Werkstatt in seinem Wohnort gebracht wird. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug so in die Werkstatt des Vertrauens des Geschädigten oder in eine Spezialwerkstatt gebracht wird, auch können so Abhol- und Rücktransportkosten oder Taxikosten bis zum Heimatort verhindert werden.

Wenn Sie allerdings die Abschleppleistung aufgrund Ihres Schutzbriefes in Anspruch genommen haben und die Schutzbriefversicherung die Kosten des Abschleppvorgangs nicht vollständig übernimmt, besteht durchaus die Möglichkeit die noch offenen Abschleppkosten als Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher geltend zu machen.

Ein bisschen anders verhält es sich hingegen in den Situationen, in denen offensichtlich ein Totalschaden am Fahrzeug vorliegt. In solchen Fällen, wäre es unzumutbar das geschädigte Fahrzeug an den Wohnort des Geschädigten abschleppen zu lassen. In solchen schwerwiegenden Fällen ist das Fahrzeug direkt zum nächstgelegenen Schrottplatz zu bringen.

Wie hoch die Abschleppkosten in Ihrem Fall sind bzw. sein könnten, erarbeite ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern gemeinsam mit Ihnen.


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Wann muss mein Auto abgeschleppt werden?

Nicht jeder Verkehrsunfall beeinträchtigt die Fahrtauglichkeit des Wagens, so dass nach der Klärung der Personalien, durch die Polizei, weitergefahren werden kann.

Aber dennoch gibt es auch die Verkehrsunfälle nach denen das Fahrzeug zu nächst nicht wie gewohnt weiter genutzt werden kann und das Abschleppen des Wagens nicht umgangen werden kann. Solche Situationen liegen zum Beispiel dann vor, wenn das Fahrzeug einfach nicht mehr fahrtüchtig ist, es aufgrund einer Verkehrsbehinderung oder anderen Gefahrengründen zwingend von der Unfallstelle entfernt werden muss, oder aber wenn der beschädigte Wagen selbst eine Gefahr für weitere Verkehrsteilnehmer darstellt. In diesen Fällen sollte ein Abschleppdienst gerufen werden, der das Auto vom Unfallort entfernt.

Wer trägt die Kosten?

Im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstehen viele und auch sehr hohe Kosten. Dabei ist nicht nur die Rede von den eigentlichen Reparaturkosten des Fahrzeugs. Auch die Abschleppkosten für den Abschleppdienst nach einem Verkehrsunfall stellen einen Folgeschaden dar, dieser ist grundsätzlich zu ersetzen. In der Regel sind die Unfallkosten vom Unfallverursacher zu übernehmen. Das heißt, dass der Geschädigte gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern der Schädiger solch eine besitzt, des Schädigers einen Anspruch auf Ersatz der angefallenen Abschleppkosten hat. Denn der Unfallverursacher ist grundsätzlich dazu verpflichtet alle Kosten, die aus dem Verkehrsunfall resultieren, inklusive der Abschleppkosten, zu tragen.

Wer in Ihrem Fall die Abschleppkosten zu tragen hat, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wie mache ich die Abschleppkosten geltend?

Wenn Sie die Abschleppkosten geltend machen wollen, müssen Sie zunächst einmal herausfinden, wer der Unfallverursacher ist. Im besten Fall haben Sie die Personalien desjenigen gegen den die Kosten geltend gemacht werden, direkt nach dem Unfall erhalten. In der Regel sind Autobesitzer versichert, das bedeutet für Sie, dass Sie sich mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auseinander setzten müssen und bei dieser die Schadensregulierung einleiten müssen. Gewöhnlich ist die Versicherung dazu verpflichtet die Unfallkosten zu übernehmen. Es kann jedoch durchaus passieren, dass die Versicherung sich weigert die Kosten zu übernehmen oder sie nur zum Teil übernimmt. Dies passiert meistens dann, wenn es zum oben bereits genannten Streit kommt, die Versicherung also der Meinung ist, die Kosten seien nicht angemessen oder der Versicherte würde selbst eine Mitschuld am Unfall tragen. Genau in diesen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben.

Ihnen sollte jedoch bewusst sein, dass Geltendmachung von Abschleppkosten in der Regel mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. So kann es durch aus einige Zeit in Anspruch nehmen bis die Versicherung des Verursachers den Unfallschaden reguliert hat und die Kosten auf Ihr Konto überweist. Auch kann es in manchen Fällen durchaus nötig werden, die Schadensregulierung gerichtlich zu klären.

Gern übernehme ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, die Regulierung Ihrer Abschleppkosten.

Brauche ich einen Anwalt?

In der Praxis erlebe ich es oft, dass entweder der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann oder aber sich die Versicherung des Schädigers quer stellt und die Kosten nicht übernehmen möchte. In solchen Fällen ist es durchaus sinnvoll einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben, der nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten kennt, sondern genau so gut weiß, wie man diese auch durchsetzen kann.

Als Anwalt für Verkehrsrecht, kann ich Ihnen dabei helfen, zu klären wer die Schuld am Unfall trägt und dafür sorgen, dass Sie eine angemessene Entschädigung für die angefallenen Abschleppkosten erhalten.

Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.


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Wie kann ich Abschleppkosten vermeiden?

Damit es gar nicht erst soweit kommt, dass Abschleppkosten entstehen, sollten Sie bereits direkt bei dem Unfall folgenden Tipps beachten, um so die Abschleppkosten zu vermeiden.

  • Versuchen Sie nach dem Unfall die Ruhe zu bewahren und die Situation so präzise wie möglich zu erfassen. Sie sollten die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen.
  • Den Unfallhergang sollten Sie so genau wie möglich dokumentieren. Notieren Sie sich die Namen und Kontaktdaten der Beteiligten und wenn möglich auch von Zeugen, machen Sie zudem Fotos von den beteiligten Fahrzeugen und der Gesamtsituation.
  • Benachrichtigen Sie so schnell wie möglich den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens, damit dieser Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um zu klären, ob diese die Abschleppkosten übernimmt oder Sie diese selbst zu tragen haben.

Sie sehen auch das Thema Abschleppkosten ist nicht ganz einfach. Denn Abschleppkosten können sehr schnell sehr hoch werden und Sie damit finanziell sehr belasten. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, stehe ich Ihnen gern nach solch einer Unfallsituation zur Seite und reguliere den Schaden inklusive der Abschleppkosten für Sie.


Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Abschleppkosten in Hannover