Rechtsanwalt Führerscheinentzug
Sie fahren gern mit dem Auto oder sind sogar auf Ihren Führerschein beruflich angewiesen und jetzt erhalten Sie einen Bescheid von der Kraftfahrzeugbehörde, in dem man Ihnen mitteilt, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird? Dann heißt es erst einmal für die Betroffenen Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt. Es ist noch nicht alles verloren. Damit Sie, als Betroffener, in solch einer Situation wissen, was auf Sie zukommt und was Sie alles beachten müssen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen im folgenden Beitrag.
- Wann wird der Führerschein entzogen?
- Wo liegt der Unterschied zum Fahrverbot?
- Was kann ich tun?
- Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
- Was muss ich bezahlen?
- Brauche ich einen Anwalt?
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Wann wird der Führerschein entzogen?
Es kann durchaus vollkommen unterschiedliche Gründe für einen Führerscheinentzug geben. Zu einer gerichtlichen Entziehung des Führerscheins kommt es jedoch bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Denn dann bestehen erhebliche Zweifel an der Eignung des Betroffenen ein Fahrzeug führen zu können. Zu den schwerwiegenden Verkehrsverstößen gehört unter anderem das Fahren unter Alkohol und Drogen oder aber auch die Teilnahme oder Organisation eines illegalen Autorennens. Auch wenn Sie ein so genannter Wiederholungstäter sind und bereits des Öfteren deutlich zu schnell gefahren sind, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden.
Der Führerschein kann Ihnen jedoch abgenommen werden, ohne dass Sie im konkreten Fall am Straßenverkehr teilgenommen haben. Wird beispielsweise eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, kann auch aufgrund dessen der Führerschein entzogen werden. Bei einer Abhängigkeit besteht nämlich die Vermutung, dass es dem Betroffenen nicht mehr möglich ist zwischen den Konsum und dem Autofahren nicht mehr trennen kann, auch wenn ihm das Fahren unter Alkohol nicht nachgewiesen werden kann. Auch in solch einem Fall muss mittels einer MPU (medizinisch-psychologischen- Untersuchung) nachgewiesen werden, dass die Sucht überstanden ist.
Ob in Ihrem Fall ein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt, erörtere ich Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.
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Wo liegt der Unterschied zum Fahrverbot?
Der Entzug der Fahrerlaubnis wird im Volksmund des Öfteren als Synonym für ein Fahrverbot verwendet. Doch das ist schlicht weg falsch. Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert man die Berechtigung ein Kfz zu führen. Das hat zur Folge, dass nach dem Ablauf einer Sperrfrist eine Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss. Des Weiteren kann der Entzug der Fahrerlaubnis eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg mit sich bringen. Zudem kann die zuständige Behörde bei einem neuen Antrag eine MPU von dem Betroffenen verlangen.
Bei einem Fahrverbot handelt es sich um ein zeitlich befristetes Fahrverbot. Das bedeutet, dass der Führerschein für eine gewisse Zeit abgegeben werden muss. Dieser wird dann aber nach Ablauf des Fahrverbots ohne einen erneuten Antrag und ohne etwaige Auflagen zurückgesendet.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erläutere ich Ihnen gern persönlich in meiner Kanzlei, ob es sich in Ihrem Fall um ein Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis handelt.
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Was kann ich tun?
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wird, erhalten Sie zunächst einen Bescheid von der zuständigen Behörde. Mit diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Mit dem Erhalt dieses Bescheides beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat zu laufen. Sie können einen Widerspruch selbst einlegen oder aber einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dafür beauftragen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hat das dafür notwendige Detailwissen und kennt die Tücken eines solchen Verfahrens. Wenn Sie einen Widerspruch eingereicht haben, muss die Bußgeldstelle Ihren Bescheid erneut überprüfen. Daraufhin kann es zu einem Gerichtverfahren kommen. Für dieses gerichtliche Verfahren empfiehlt es sich sehr einen Anwalt für Verkehrsrecht zu engagieren.
Sie merken also, dass man einen Führerscheinentzug nicht einfach so hinnehmen muss und mit einem solchen Bescheid nicht direkt alles verloren ist.
Welche Möglichkeit Ihnen in Ihrem Fall zustehen, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch vor Ort.
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Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Wie bereits beschrieben, muss im Falle eines Führerscheinentzug ein Antrag gestellt werden, um seinen Führerschein zurückzuerlangen. Um den Führerschein frühzeitig nach dem Ende der Sperrfrist zurückzuerhalten, empfiehlt es sich den Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ca. drei Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist zustellen. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, rate ich Ihnen, sich bereits während des laufenden Strafverfahrens darüber zu informieren, ob die Zuständige Behörde es in Betracht zieht eine MPU anzuordnen oder nicht. Für eine MPU sollten Sie nämlich ausreichen Zeit einplanen.
Wann genau eine MPU gemacht werden muss, kann man nicht pauschal beantworten. Denn eine MPU ist immer eine Einzelfallentscheidung, die unter anderem von den Entziehungsgründen abhängt. Als Anwalt für Verkehrsrecht erlebe ich es in der Praxis oft, dass eine MPU vor allem dann angeordnet wird, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer oder Drogen entzogen wurde. Die MPU setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der erste Teil ist der Verkehrstest, der zweite eine ärztliche Untersuchung und ein psychologisches Gespräch stellt den dritten Teil dar. Wurde Ihnen der Führerschein aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen, kann es passieren, dass von Ihnen eine Haarprobe für einen Drogen- oder Alkoholtest verlangt wird. Denn nur wenn sich Ihr Trinkverhalten oder Drogenkonsum nachweisbar geändert hat, besteht die Möglichkeit Ihren Führerschein zurückzuerhalten.
Ob es auch in Ihrem individuellen Fall wahrscheinlich ist, dass Sie sich einer MPU unterziehen müssen, erarbeite, ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Was muss ich bezahlen?
Die Kosten für einen Führerscheinentzug können ganz unterschiedlich ausfallen. Sie können jedoch sehr hoch werden. Zum einen kommt es bei einem Führerscheinentzug auch noch zu einer Geldstrafe. Wenn der Betroffene gerichtlich gegen den Führerscheinentzug vorgeht, werden Gerichtskosten anfallen. Außerdem kommen noch die Kosten, die für einen neuen Führerschein anfallen, auf Sie zu sowie mögliche Anwaltskosten. Des Weiteren kann auch die MPU selbst sowie mögliche darauf vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Seminare, Therapien oder Schulungen, Kosten verursachen.
Gern vermittle ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen, in einem persönlichen Gespräch, einen Überblick über mögliche anstehende Kosten.
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Brauche ich einen Anwalt?
Wie sie sicherlich gemerkt haben, ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis nicht zu spaßen. Daher ist es ratsam sich, als Betroffener, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an die Seite zu holen.
Ein Anwalt kann bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht beantragen und erhalten. Mit den aus der Akte gewonnenen Informationen kann Ihr Anwalt sodann eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie entwickeln. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt nämlich auch die Ermessensspielräume der Behörden und weiß wo der Behörde in der Praxis die Fehler unterlaufen. Dabei kann er sich zum Beispiel auf fehlerhafte Messwerte oder aber auch auf Verfahrensfehler berufen. Für den Betroffenen selbst ist es sehr schwer solche Fehler zuerkennen und deren Auswirkurgen zu verhindern. Denn wie überall, herrscht auch in den Behörden ein gewisser Personalmangel, sodass die einzelnen Sachbearbeiter nur eine kurze Zeit für jeden Einzelfall aufbringen können. Aus diesem Grund kann es auch passieren, dass zu Ihren Ungunsten Fristen nicht gewahrt werden.
Gerade wenn Ihr Führerschein für Sie existenzielle Bedeutung hat und somit ein Entzug schwerwiegende Folgen für Sie haben wird, sollten Sie sich unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an die Seite holen.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Führerscheinentzug oder wünschen ein persönliches Gespräch zu diesem Thema, dann melden Sie sich gern in meiner Kanzlei.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Führerscheinentzug in Hannover