Rechtsanwalt Unfall
Auf Deutschlands Straßen kommt es fast täglich zu Verkehrsunfällen. Doch was sollte man tun, wenn es geknallt hat? Die meisten Unfallbeteiligten sind im ersten Moment geschockt und die Aufregung ist sehr groß. Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, weiß ich was Sie in solch einem Fall alles beachten müssen. Unabhängig davon, ob Sie Unfallverursacher oder Geschädigter sind, rate ich Ihnen auf jeden Fall die Ruhe zu bewahren und vor Ort alles notwendige zu regeln. Damit Ihnen das auch gelingt, erläutere ich Ihnen im folgenden Text, worauf Sie nach einem Autounfall zu achten haben.
- Was muss ich tun nach einem Unfall?
- Sollte ich die Polizei rufen?
- Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
- Wer übernimmt die Anwaltskosten?
- Brauche ich einen Anwalt?
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Was muss ich tun nach einem Unfall?
Nach dem die erste Schrecksekunde vorbei ist, sollten Sie sich zunächst um die Sicherung der Unfallstelle kümmern, das bedeutet den Warnblinker an machen und das Warndreieck gut sichtbar zu positionieren. Auch sollten Sie sich schützen und eine Warnweste anziehen. Denn Mittlerweile ist es Pflicht, dass sich eine solche im Auto befindet.
Sofern es notwendig ist, leisten Sie sodann erste Hilfe und rufen gegebenenfalls einen Krankenwagen.
Dann ist es wichtig Beweise zu sammeln. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und auch von den Schäden an den beteiligten Autos. Notieren Sie sich die amtlichen Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge. Halten Sie zu dem auch die Versicherungsscheinnummer und den Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners fest. Halten Sie Ausschau nach möglichen Zeugen, die eine Aussage zum Unfallhergang machen könnten und nehmen Sie deren Personalien auf, um Rückfragen klären zu können.
Klären Sie dann gemeinsam mit dem Unfallgegner, ob Sie die Polizei rufen oder nicht.
Am wichtigsten ist es jedoch die Ruhe zu bewahren und alles wichtige schriftlich festzuhalten.
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Sollte ich die Polizei rufen?
In der Praxis wird mir oft die Frage gestellt, wann man denn die Polizei rufen sollte und wann man darauf verzichten kann.
Sind an dem Unfall ein Mietwagen oder ein Firmenwagen beteiligt, sollte auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden. Auch wenn es sich offensichtlich um größere Sachschäden handelt, ist es besser die Polizei zu kontaktieren. Des Weiteren sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden, wenn jemand verletzt wurde. Aber auch, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde, also Drogen oder Alkohol im Spiel sind, sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Sind Sie sich uneinig mit dem Gegner oder hat dieser die Unfallstelle sogar bereits wieder verlassen, schalten Sie ebenfalls die Polizei ein. Es ist jedoch zu beachten, dass die Polizeibeamten lediglich den Autounfall aufnehmen und feststellen, wer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat. Zu ihren Aufgaben gehört es nämlich nicht, festzustellen wer für den Schaden zu haften hat und wer nicht. Als Anwalt für Verkehrsrecht, empfehle ich Ihnen gegenüber der Polizei nur Angaben zu ihrer Person und zum Fahrzeug zu machen und sich auf keinen Fall selbst zu belasten.
Ob es in Ihrem Fall notwendig war die Polizei einzuschalten oder nicht, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem Gespräch in meiner Kanzlei.
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Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Als Geschädigter eines von Ihnen nicht verschuldeten Unfalls, haben Sie neben dem Recht auf Kostenübernahmen der Anwaltskosten noch weitere Rechte. So haben Sie auch das Recht einen unabhängigen Schadensgutachter zu beauftragen. Zudem haben Sie auch einen Anspruch auf Reparatur Ihres Wagens und auf Übernahme der damit zusammenhängenden Kosten. Sie haben auch das Recht darauf Ihr Kfz nicht reparieren zu lassen und den Schaden fiktiv abzurechnen, dafür kann der Gutachter die Summe bestimmen. Die Entscheidung liegt dabei bei Ihnen. Bemisst sich die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze, haben Sie laut Bundesgerichtshof (BGH) auch einen Anspruch darauf sich den durch den Unfall erlittenen merkantilen Minderwert (Unfallwagen verlieren an Wert) ersetzten zu lassen. Des Weiteren können Sie sich auch die Kosten für einen Mietwagen, für die Zeit in der Sie Ihren Wagen aufgrund des Unfalls nicht nutzen können, ersetzen lassen. Auch können weitere Schadensersatzansprüche bestehen, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Welche Ansprüche Sie, als Geschädigter, geltend machen können oder welche Ansprüche gegen Sie, als Unfallverursacher, geltend gemacht werden könnten, erläutere ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Besprechungstermin vor Ort.
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Wer übernimmt die Anwaltskosten?
Die Übernahme der Anwaltskosten ist in der Praxis die am häufigsten gestellte Frage. Sind Sie Geschädigter und tragen keinerlei Schuld an dem Unfall, dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten. Tragen Sie jedoch eine Teilschuld an dem Unfall, kommt es zu einer Kostenbeteiligung, die sich nach der Haftungsquote richtet. Die gegnerische Versicherung übernimmt in diesem Fall nicht die gesamten Kosten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen, so kann auch diese im Falle eines Verkehrsunfalls in Anspruch genommen werden.
Welche Kosten in Ihrem individuellen Fall auf Sie zukommen könnten, erkläre ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
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Brauche ich einen Anwalt?
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, erlebe ich es in der Praxis oft, dass die Versicherung der Gegenseite nicht als Gegner angesehen wird. Doch Sie müssen bedenken, dass die für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeiter auch ihren Job machen und den machen sie natürlich ganz im Sinne ihres Arbeitgebers, namentlich der gegnerischen Versicherung. Daher ist es wichtig die kleinen Tricks und Tücken des Verkehrsrechts zu kennen, um tatsächlich bares Geld sparen zu können. Denn schon bei der Schadensmeldung kommt es auf die richtige Formulierung an, denn sonst kann es passieren, dass Ihnen aufgrund unbedachter Worte zum Beispiel eine Mithaftung angerechnet wird. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite steht der Versicherung ein weiterer Experte gegenüber, der sich mit den Einzelheiten des Verkehrsrechts auskennt.
Sie sollten nach dem Autounfall nicht zu viel Zeit verstreichen lassen und direkt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Das sollten Sie auf jeden Fall vor der ersten Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung tun. Denn auch das tut der Rechtsanwalt für Sie, sodass Sie keinerlei Angaben machen müssen, die Ihnen im Zweifelsfall zu Lasten gelegt werden.
Auch wenn aus Ihrer Sicht, der Fall aussichtslos erscheint, sieht ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht des Öfteren doch noch eine Möglichkeit um zumindest die finanziellen Belastungen so gering, wie möglich zu halten.
Welche rechtlichen Wege Ihnen in Ihrem Fall offenstehen, erkläre ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Ihr Sascha Gramm,
Kanzlei Gramm, Anwalt Unfall in Hannover